Mechthild Heil MdB (CDU): „Opposition wirkt – Wirtschaftsminister wollen Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen verlängern“: Corona-Wirtschaftshilfen zweckmäßig prüfen und Fristen verlängern
Viele Steuerberater der Region hatten sich in den vergangenen Wochen an ihre Bundestagsabgeordneten und auch die heimische CDU-MdB Mechthild Heil gewandt. Grund: Der aktuelle Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen sei nicht zweckmäßig und überfordere den Berufsstand. Die Bewilligungsstellen der Länder sind schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnung abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen sind bundesweit nur rund 15 Prozent, also etwa 60 000 Fälle, beschieden. Mechthild Heil teilte die Kritik und freut sich, dass ihre CDU/CSU-Bundestagsfraktion daraufhin einen Gesetzentwurf zur Verlängerung erarbeitet und in den Bundestag eingebracht hat.
Mechthild Heil dazu: „Deshalb muss die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 verlängert werden! Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen. Heute hat die Ampel unseren Antrag dazu in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dies macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und ‑minister von Bund und Ländern haben auf unsere Initiative hin heute vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 verlängert werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist zudem: Die Prüfung der Schlussabrechnungen — sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung — muss endlich risikoorientiert vorgenommen werden statt ins Klein-Klein zu gehen und eine Kultur des Misstrauens walten zu lassen.“
Zweckmäßig wäre es, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. Damit könnte insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren. Schließlich brauchen Unternehmen sowie prüfende Dritte mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer systemvorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann bei den prüfenden Dritten und Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. „Deshalb fordern wir weiterhin, Unternehmen und prüfenden Dritten eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen“, so Heil abschließend.