1. Dezem­ber 2023

CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil kritisiert Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz scharf: Bundesregierung jongliert mit den Geldern der Ahrtalhilfe

Regel­mä­ßig muss die Bun­des­re­gie­rung zum Jagen getra­gen wer­den, wenn es um wei­te­re Erleich­te­run­gen für den schlep­pen­den Wie­der­auf­bau im Ahrtal geht. Nur wenn es dar­um geht, blu­mi­ge Begrün­dun­gen für die Mani­pu­la­tio­nen der Bun­des­re­gie­rung im Bun­des­haus­halt zu fin­den, dann fällt dem Bun­des­kanz­ler das Leid der Men­schen im Ahrtal plötz­lich wie­der ein,“ kri­ti­siert die ört­li­che CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil die Regie­rungs­er­klä­rung von Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz am Diens­tag­mor­gen scharf. „Es war die Ampel­ko­ali­ti­on, die die Buchungs­re­geln für Son­der­ver­mö­gen ver­fas­sungs­wid­rig nach­träg­lich geän­dert und damit auch die Ahrtal­hil­fe wis­sent­lich in Gefahr gebracht hat.

Nach dem kla­ren Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts müs­sen sie nun ihren Scher­ben­hau­fen zusam­men­keh­ren und sind sich dabei nicht dafür zu scha­de, mit den Gel­dern der Ahrtal­hil­fe zu jon­glie­ren,“ ist Mecht­hild Heil deut­lich empört. Es sei mehr als selbst­ver­ständ­lich, dass die Ampel die fest zuge­sag­ten Mit­tel für den Wie­der­auf­bau­fonds nach ihren Buchungs­tricks nun wie­der auf eine soli­de Grund­la­ge stellt. Der Ver­such, dies als Hebel zu benut­zen, um wei­te­re Gel­der für die unso­li­de Haus­halts­füh­rung der Ampel­ko­ali­ti­on her­aus­zu­schla­gen sei „zutiefst unan­stän­dig“. Mecht­hild Heil abschlie­ßend: „Wenn es dem Bun­des­kanz­ler tat­säch­lich um die Men­schen im Ahrtal gehen wür­de, dann soll­te er unse­re Initia­ti­ven für Erleich­te­run­gen beim Wie­der­auf­bau unter­stüt­zen und zu einem ech­ten Arbeits­ter­min ins Ahrtal kom­men, um sich die Nöte der Men­schen anzu­hö­ren. Für die Dreis­tig­keit im Ple­num könn­te er sich dann gleich bei den Betrof­fe­nen direkt entschuldigen.“

Zum Hin­ter­grund: Für die Ahrtal-Hil­­fen ist im Som­mer 2021 das Son­der­ver­mö­gen „Auf­bau­hil­fe 2021“ errich­tet und mit Kre­dit­er­mäch­ti­gun­gen aus­ge­stat­tet wor­den. Dies waren Not­la­gen­kre­dit­er­mäch­ti­gun­gen, da im Jahr 2021 die Schul­den­brem­se aus­ge­setzt war. Mit dem Regie­rungs­wech­sel hat die Ampel­ko­ali­ti­on dann die neue Buchungs­re­gel für Son­der­ver­mö­gen ein­führt, nach dem nicht mehr der Zeit­punkt des Aus­ge­bens des Gel­des aus dem Son­der­ver­mö­gen auf die Anrech­nung der Schul­den­brem­se rele­vant sein soll­te, son­dern der Zeit­punkt der Umbu­chung der Kre­dit­er­mäch­ti­gun­gen vom Kern­haus­halt in ein Son­der­ver­mö­gen. Das hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für nicht ver­ein­bar mit Jäh­rig­keit und Jähr­lich­keit des Haus­halts erklärt. In der Fol­ge müs­sen nun Aus­ga­ben aus Son­der­ver­mö­gen wie­der auf das Jahr gerech­net wer­den, in dem sie tat­säch­lich anfal­len. Der öffent­li­che Fokus nach dem Urteil lag auf dem Kli­­ma- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds und dem Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds. Aber auch die „Auf­bau­hil­fe 2021“ ist von der fal­schen Buch­füh­rung der Ampel betrof­fen, die nun kor­ri­giert wer­den muss.