15. Dezem­ber 2022

Mechthild Heil MdB (CDU): Ampelkoalition verabschiedet Energiepreisbremsen ohne verbindliche Regelung für Flutgebiete

Seit Wochen fehlt es nicht an Hin­wei­sen aus unse­rer Regi­on, dass bei den Gas- und Strom­preis­brem­sen in Bezug auf den Jah­res­ver­brauch 2021 als Berech­nungs­grund­la­ge die beson­de­re Situa­ti­on in den Flut­ge­bie­ten berück­sich­tigt wer­den muss“, so die ört­li­che CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil. „Aber alle Bemü­hun­gen von mir und vie­len ande­ren haben bei der Ampel­ko­ali­ti­on in Ber­lin nicht gewirkt – die Geset­ze wur­den am Don­ners­tag im Bun­des­tag mit der Mehr­heit der Regie­rungs­frak­tio­nen ohne eine ver­bind­li­che Rege­lung für die Flut­ge­bie­te ver­ab­schie­det.“ Das sei des­halb beson­ders ent­täu­schend, weil der Ein­satz für unse­re geschun­de­ne Regi­on bei Besu­chen und Reden von Regie­rungs­ver­tre­tern immer ger­ne in den Mit­tel­punkt gestellt werde.

Mecht­hild Heil erläu­tert wei­ter, dass die Nach­richt aus dem Ahrtal bei den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten der Ampel­ko­ali­ti­on durch­aus ange­kom­men sei: „Die Koali­ti­ons­frak­tio­nen haben einen Ent­schlie­ßungs­an­trag zu Gas- und Strom­preis­brem­se gefasst, in dem die Beson­der­heit der Flut­ge­bie­te in einem Halb­satz ange­spro­chen wird.“ Eine sol­che Ent­schlie­ßung sei aller­dings lei­der nicht recht­ver­bind­lich. „Es ist des­halb umso unver­ständ­li­cher, dass in den umfang­rei­chen Ände­run­gen von 350 Sei­ten, die die Ampel­ko­ali­ti­on in der Nacht vor den abschlie­ßen­den Bera­tun­gen an den Gesetz­ent­wür­fen vor­ge­nom­men hat, sich kei­ne rechts­ver­bind­li­che Rege­lung zu den Flut­ge­bie­ten findet.“

Im Ergeb­nis sei­en die Flut­ge­schä­dig­ten nun auf den guten Wil­len ihrer Ener­gie­ver­sor­ger ange­wie­sen, dass die­se der unver­bind­li­chen Ent­schlie­ßung des Bun­des­ta­ges fol­gen und deren spe­zi­el­le Situa­ti­on bei der Ver­brauchs­pro­gno­se für die Preis­brem­sen berück­sich­ti­gen. Es sei abseh­bar, dass hier unnö­ti­ger Wei­se viel zusätz­li­ches Streit­po­ten­zi­al ent­steht. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht und ein Ent­schlie­ßungs­an­trag ist an die­ser Stel­le ein­deu­tig nicht aus­rei­chend, das hät­te in die Geset­ze gemusst“, so Mecht­hild Heil abschließend.