Mechthild Heil MdB (CDU) begrüsst Ganztagsförderungsgesetz des Bundes: Deutliche Verbesserung für Alleinerziehende und Doppelverdiener-Familien
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben jetzt in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vorgelegt. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüsst diese Intitiaive: „Mit der Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein prioritäres bildungs- und familienpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode um. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erhöhen die Chancengerechtigkeit, stärken die individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Auch für die kommunalen Schulträger im Wahlkreis ergeben sich hieraus neue Aufgaben, aber auch neue Fördermöglichkeiten.
Mechthild Heil erläutert hierzu: „Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das entsprechende Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es selbstverständlich nicht.“ Gleichwohl, so die Christdemokratin, sei dies vor allem eine deutliche Verbesserung für Alleinerziehende und Familien, in denen beide Elternteile arbeiten.
Außerdem sollen den Ländern mit diesem Gesetzentwurf weitere Finanzhilfen für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt werden. Das Gesetz zur Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens ist bereits am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten. Zusammen mit den Mitteln aus dem bereits gestarteten Investitionsprogramm für den beschleunigten Infrastrukturausbau sollen den Ländern und Kommunen über dieses Sondervermögen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit wurden die Bundesmittel für den vorbereitenden Infrastrukturausbau gegenüber den im Koalitionsvertrag dafür ursprünglich vorgesehenen 2 Milliarden Euro nahezu verdoppelt.