20. Mai 2021

Mechthild Heil MdB (CDU) begrüsst Ganztagsförderungsgesetz des Bundes: Deutliche Verbesserung für Alleinerziehende und Doppelverdiener-Familien

Die Regie­rungs­frak­tio­nen von CDU/CSU und SPD haben jetzt in Ber­lin den Ent­wurf eines Geset­zes zur ganz­tägigen För­de­rung von Kin­dern im Grund­schul­al­ter (Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz – GaFöG) vor­ge­legt. Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil begrüsst die­se Inti­ti­ai­ve: „Mit der Ein­füh­rung eines bun­des­wei­ten Rechts­an­spruchs auf Ganz­tags­be­treu­ung für Grund­schulkinder setzt die Bun­des­re­gie­rung ein prio­ri­tä­res bil­­dungs- und fami­li­en­po­li­ti­sches Vor­haben aus dem Koali­ti­ons­ver­trag für die­se Legis­la­tur­pe­ri­ode um. Ganz­tä­gi­ge Bil­­dungs- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te erhö­hen die Chan­cen­ge­rech­tig­keit, stär­ken die indi­vi­du­el­le För­de­rung der Kin­der und unter­stüt­zen die Eltern bei der Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf.“ Auch für die kom­mu­na­len Schul­trä­ger im Wahl­kreis erge­ben sich hier­aus neue Auf­ga­ben, aber auch neue Fördermöglichkeiten.

Mecht­hild Heil erläu­tert hier­zu: „Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grund­schul­kin­der der ers­ten Klas­sen­stu­fe und wird in den Fol­ge­jah­ren um je eine Klas­sen­stu­fe aus­ge­wei­tet wer­den. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grund­schul­kind der Klas­sen­stu­fen eins bis vier einen Anspruch auf ganz­tä­gi­ge Betreu­ung. Die­ser umfasst eine För­de­rung von acht Stun­den täg­lich an fünf Tagen in der Woche. Die Unter­richts­zeit wird auf die­sen Anspruch ange­rech­net. Eine Pflicht, das ent­spre­chen­de Ange­bot in Anspruch zu neh­men, gibt es selbst­ver­ständ­lich nicht.“ Gleich­wohl, so die Christ­de­mo­kra­tin, sei dies vor allem eine deut­li­che Ver­bes­se­rung für Allein­er­zie­hen­de und Fami­li­en, in denen bei­de Eltern­tei­le arbeiten.

Außer­dem sol­len den Län­dern mit die­sem Gesetz­ent­wurf wei­te­re Finanz­hil­fen für Inves­ti­tio­nen in den Aus­bau ganz­tä­gi­ger Bil­­dungs- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te gewährt wer­den. Das Gesetz zur Errich­tung eines ent­spre­chen­den Son­der­ver­mö­gens ist bereits am 15. Dezem­ber 2020 in Kraft getre­ten. Zusam­men mit den Mit­teln aus dem bereits gestar­te­ten Inves­ti­ti­ons­pro­gramm für den beschleu­nig­ten Infra­struk­tur­aus­bau sol­len den Län­dern und Kom­mu­nen über die­ses Sonderver­mögen Finanz­hil­fen des Bun­des in Höhe von ins­ge­samt bis zu 3,5 Mil­li­ar­den Euro zur Verfü­gung gestellt wer­den. Damit wur­den die Bun­des­mit­tel für den vor­be­rei­ten­den Infra­struk­tur­aus­bau gegen­über den im Koali­ti­ons­ver­trag dafür ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen 2 Mil­li­ar­den Euro nahe­zu verdoppelt.