Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe erzielt: Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt Erleichterungen für Tourismusregionen Ahrweiler und Mayen-Koblenz
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt die aktuelle Neuereglung der Wirtschaftsthilfen für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätten. „Hier wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften,“ so die Parlamentarierin.
„Das ist ein wichtiger Erfolg auch für die stark touristisch ausgerichtete Region der Kreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat diese ergänzende Regelung jetzt bekanntgegeben. Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.
Mechthild heil MdB bewertet dies positiv: „Das ist ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Beschränkungen leiden. Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“