Bundestag befasst sich mit Corona-Folgen — Mechthild Heil MdB (CDU): „Mehrwertsteuer runter, Kinderbonus für Familien, Förderung der Photovoltaik bleibt“
„Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich in dieser Woche unter anderem mit der Senkung der Mehrwertsteuer, mit dem Kinderbonus und der Photovoltaikförderung. Damit steht die Sitzungswoche erneut im Zeichen der Corona-Pandemie“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil zum aktuellen Geschehen in Berlin. „Die Folgen dieses Gesetzes werden wir in unserem Portemonnaie spüren – denn wir alle werden dadurch finanziell entlastet: In der kommenden Woche wird der Bundestag mit dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ weitere wichtige Maßnahmen debattieren, mit denen die Folgen der Corona-Krise abgefedert werden sollen.“
Das Gesetz, das Teil des Konjunkturpakets ist, sieht unter anderem vor, dass die Umsatzsteuersätze befristet vom 1.Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Dies wird auch die vom Tourismus besonders geprägte Wirtschaft in unseremBundestagswahlkreis spürbar beleben. Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.
Ein ganz wichtiger Punkt der vorgesehenen Maßnahmen betrifft Familien: Sie erhalten einen Kinderbonus für jedes kindergeldberechtigte Kind in Höhe von 300 Euro, das Geld soll in zwei Raten im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt werden – ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig. Übrigens: Auch Familien, deren Kinder noch nicht geboren sind, aber noch in diesem Jahr zur Welt kommen, erhalten das Geld.
Mechthild Heil weist auch auf eine weitere wichtige Entscheidung hin, die im Sinne einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieversorgung ist. Die Förderung kleiner und mittlerer Photovoltaik-Anlagen wird auch zukünftig möglich sein, der sogenannte „Solarförderdeckel“ wird abgeschafft. Denn der Bundestag wird das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude“ beschließen, und ein wichtiger Punkt darin ist, dass die EEG-Förderung von Photovoltaikanlagen bis zu 750 Kilowatt Leistung auch dann fortgeführt werden kann, wenn der Solar-Ausbau in Deutschland die Grenze von 52 Gigawatt erreicht hat – diese Marke wird noch in diesem Sommer geknackt.