CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt Festlegung des Koalitionsausschusses für weitere Finanzmittel des Bundes in den Jahren 2022–2024: Landesregierung muss jetzt beim sozialen Wohnungsbau liefern
„Der soziale Wohnungsbau ist seit der Föderalismusreform 2006 eine Aufgabe der Bundesländer. Leider kommen die Länder dem in vielen Fällen nur zaghaft nach,“ fasst Mechthild Heil, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bauen und Wohnen, ihre Sicht auf das Problem zusammen. Wie die CDU-Bundestagsabgeordnete weiter feststellt, trage der Bund trotz dieser klaren Zuständigkeit weiterhin die Hauptlast der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus.
Im Jahr 2020 erhielten demnach die Bundesländer vom Bund eine Milliarde Euro direkt für den sozialen Wohnungsbau und weitere 500 Millionen für ihren Haushalt. Mechthild Heil: „Rheinland-Pfalz erhält alleine in diesem Jahr 48 Millionen Euro an direkten Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau und hat sich, wie die anderen Ländern auch, jetzt verpflichtet, wenigstens 30% dieser Summe noch einmal aus eigenen Mitteln dazuzugeben.“ Sie erwarte, dass die Landesregierung mit diesen mindestens 62 Millionen Euro nun auch tatsächlich eine merkliche Steigerung beim geförderten sozialen Wohnungsbau liefere.
Bisher sei eine Begründung für die Zurückhaltung gewesen, dass die Länder nicht darauf bauen könnten, dass Finanzmittel des Bundes auch in den nächsten Jahren noch zur Verfügung stünden. Am vergangenen Sonntag hat sich nun der Koalitionsausschuss in Berlin dazu bekannt, auch in den Jahren 2022 bis 2024 weiter Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau in gleichbleibender Höhe zur Verfügung zu stellen. „Ich begrüße diese Festlegung des Koalitionsausschusses. Viele Menschen sind auf preiswerten Wohnraum angewiesen, der Bund hat sich daher nun auch längerfristig finanziell verpflichtet. Spätestens jetzt sollte die Landesregierung deutlich aktiver werden, was den sozialen Wohnungsbau zwischen Eifel und Pfälzer Wald angeht,“ so Mechthild Heil abschließend.