12. Febru­ar 2020

Mechthild Heil MdB (CDU) freut sich über viele Zusagen im Jahr 2019: „Baukindergeld wird in der Region gut angenommen“

Ich freue mich, dass das Bau­kin­der­geld so ein gro­ßer Erfolg ist. Als CDU konn­ten wir mit der Ein­füh­rung der För­de­rung im Jahr 2018 ein Wahl­ver­spre­chen ein­lö­sen und hel­fen so jun­gen Fami­li­en ganz kon­kret, ihre Träu­me von den eige­nen vier Wän­den zu ver­wirk­li­chen,‘‘ so äußert sich jetzt die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te und Vor­sit­zen­de des Aus­schus­ses für Bau und Woh­nen, Mecht­hild Heil.
Die Anzahl der Zusa­gen zum Bau­kin­der­geld lagen 2019 bei 254 im Land­kreis Ahr­wei­ler und 405 im Land­kreis May­en-Koblenz. Die gemein­sa­me För­der­sum­me für bei­de Krei­se beträgt 13,5 Mil­lio­nen Euro. Bun­des­weit wur­den im Gesamt­zeit­raum bereits 185.000 För­der­zu­sa­gen mit einem För­der­vo­lu­men von knapp 4 Mil­li­ar­den Euro erteilt. Etwa 60 Pro­zent der Antrag­stel­ler hat­ten dabei ein Haus­halts­ein­kom­men von unter 40.000 Euro.
Geför­dert wird der erst­ma­li­ge Neu­bau oder Erwerb von Wohn­ei­gen­tum zur Selbst­nut­zung in Deutsch­land für Fami­li­en und Allein­er­zie­hen­de mit min­des­tens einem im Haus­halt leben­den Kind unter 18 Jah­ren. Das Bau­kin­der­geld wird flä­chen­de­ckend in Deutsch­land bis zu einer Ein­kom­mens­gren­ze von 75.000 Euro zu ver­steu­ern­dem Haus­halts­ein­kom­men pro Jahr und zusätz­lich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jah­re aus­ge­zahlt. Eine Fami­lie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jah­re von ins­ge­samt 12.000 Euro, bei 2 Kin­dern 24.000 Euro. Mit jedem wei­te­ren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Neu­bau­ten sind för­der­fä­hig, wenn die Bau­ge­neh­mi­gung zwi­schen dem 01. Janu­ar 2018 und dem 31. Dezem­ber 2020 erteilt wor­den ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestands­bau­ten muss der nota­ri­el­le Kauf­ver­trag zwi­schen dem 01. Janu­ar 2018 und dem 31. Dezem­ber 2020 unter­zeich­net wor­den sein.
Anträ­ge zur Ver­ga­be von Bau­kin­der­geld müs­sen bei der bun­des­ei­ge­nen Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) aus­schließ­lich online gestellt wer­den. Nähe­re Infor­ma­tio­nen dazu gibt die KfW unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/