BerlinInfo Nr. 30 vom 05.04.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
Liebe Leserinnen und Leser,
eigentlich hatte ich mir fest vorgenommen, in dieser Woche nichts zum Brexit zu schreiben. Und weitestgehend werde ich mich auch daran halten. Ohnehin bestünde sonst die Gefahr, dass die Situation schon wieder eine vollkommen andere ist, wenn Sie das lesen, was ich einige Zeit vorher geschrieben habe. Ich hoffe, dass wir am nächsten Freitag in dieser Sache klarer sehen – im Guten oder im Schlechten.
Um gut und schlecht ging es an diesem Donnerstag in gewisser Weise auch im Bundestagsplenum. Die AfD hatte erneut eine Kandidatin als Vizepräsidentin des Bundestages zur Wahl gestellt. Grundsätzlich steht jeder Fraktion ein Vizepräsidentensitz zu, die Kandidaten müssen aber von allen Abgeordneten mit Mehrheit gewählt werden. Nachdem die AfD zunächst mit Albrecht Glaser einen Kandidaten aufgestellt hatte, der wegen seiner radikalen Positionen für die anderen Fraktionen völlig unakzeptabel war, hat sie es nun mit Mariana Harder-Kühnel mit einer vermeintlich gemäßigteren Kandidatin versucht. In der Vergangenheit hatte die Kandidatin in den ersten zwei Wahlgängen ebenfalls nicht die nötige absolute Mehrheit erreicht. Heute im dritten Wahlgang hätte eine relative Mehrheit der anwesenden Abgeordneten gereicht.
Kurz vor dem Wahlgang kamen dann Informationen in die Öffentlichkeit, dass Frau Harder-Kühnel in der AfD intern dem radikalen „Flügel“ zugerechnet wird. Sogar einige AfD-Bundestagsabgeordnete erklärten öffentlich, dass sie ihr nicht ihre Stimme für die Wahl zur Vizepräsidentin geben würden. Entsprechend endete die Abstimmung mit einer krachenden Niederlage. 199 Abgeordnete stimmten für die Kandidatin und 423 gegen sie. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass die Informationen zur politischen Positionierung von Frau Harder-Kühnel kurz vor dem Wahlgang gezielt gestreut wurden. Dazu muss man wissen, dass die AfD-Fraktion intern massiv zerstritten ist und es auch innerhalb dieser Fraktion andauernde heftige Auseinandersetzungen gibt. Das erleichtert die ohnehin schwierige Zusammenarbeit natürlich nicht gerade.
Ist es nun gut, dass auch der zweite Wahlvorschlag der AfD mit dem dritten Wahlgang endgültig abgelehnt wurde, oder schlecht? Das ist in diesem Fall schwierig zu beurteilen.
Dass der AfD grundsätzlich ein Vizepräsidentensitz zusteht, ist unbestritten. Auf der anderen Seite hat ein Vizepräsident des Bundestags eine wichtige Repräsentationsfunktion für das Parlament und unser Land insgesamt. Wir Abgeordneten müssen daher darauf bestehen, dass die Fraktionen auch
entsprechend respektable Kandidaten vorschlagen. So lange die AfD sich selber nicht sicher ist, ob ihre Kandidaten das gewährleisten können, wird es mit der Zustimmung der anderen Fraktionen sicherlich schwierig bleiben. Zumal die AfD-Fraktion selber nicht der Auffassung ist, dass Vizepräsidenten zwangsläufig gewählt werden müssen — hat sie doch die Vizepräsidenten von Grünen und Linkspartei geschlossen nicht mitgewählt.
Ich fahre jetzt für ein kurzes Wochenende in die Heimat, schon am Sonntagabend habe ich wieder das erste Gespräch mit einer Besuchergruppe aus dem Wahlkreis in Berlin.
Ihnen und Ihren Lieben ein schönes Wochenende
Mechthild Heil
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