Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt die Entscheidung des Koalitionsausschusses: Härtere Strafen für Wohnungseinbruch – CDU setzt sich für mehr Sicherheit ein
Der Koalitionsausschuss in Berlin hat sich jetzt darauf geeinigt, den Einbruch in eine Privatwohnung künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu ahnden. Gleichzeitig werden auch die Ermittlungsmaßnahmen durch die mögliche Speicherung von Telekommunikationsdaten erleichtert. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil zeigt sich zufrieden mit dieser abschreckenden Maßnahme, denn auch in Ihrem Wahlkreis sind die Menschen immer wieder von Serieneinbrüchen betroffen. Gerade Orte in der Nähe der Autobahn sind für Diebe verlockend, können sie damit doch schnell wieder vom Tatort weg kommen.
Mechthild Heil dazu: “Wer Opfer eines Wohnungseinbruches wird erleidet nicht nur materiellen Schaden, die Opfer sind oftmals traumatisiert und fühlen sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher. Durch die Erhöhung des Strafmaßes und die Abschaffung des „minder schweren Falls‘‘ setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit der Bürger in den eigenen vier Wänden und zum Schutz des Eigentums. Die höheren Strafen dürften auch eine deutlichere Abschreckungswirkung auf potentielle Täter haben. Ich bin froh, dass wir diesen Schritt auch in Verbindung mit einer Verbesserung der Ermittlungsbefugnisse unserer Polizei gehen. Dies ist der richtige Weg und ich freue mich, dass es uns gelungen ist die SPD in diesem Fall zu überzeugen.‘‘
Zukünftig darf die Polizei auch beim Wohnungseinbruchsdiebstahl auf die Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Bislang war dies nur beim schweren bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl möglich. Häufig ist aber zu Beginn der Ermittlungen nicht bekannt, ob es sich um einen einfachen oder einen bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl handelt. Durch die Änderungen sollen die Anzahl der Ermittlungserfolge, insbesondere durch organisierte Einbrecherbanden, erhöht und somit auch zukünftige Taten verhindert werden.