CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil freut sich über die beschlossenen Änderungen — Gute Nachrichten: Sportvereine dürfen länger im Freien trainieren
Der Deutsche Bundestag hat jetzt wichtige Änderungen in der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Die strengen Auflagen bei den Ruhezeiten, die den Trainings- und Spielbetrieb gerade am Wochenende beeinträchtigt haben, sind dabei deutlich im Sinne des Sports verbessert worden. Darauf weist die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil hin.
Konkret bedeutet das für die Immissionsrichtwerte einer Sportanlage, dass für die abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr die Werte an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht werden. Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum, während dessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, deutlich erhöht. Zudem wurden rechtliche Unklarheiten bei älteren Sportanlagen ausgeräumt. Vereine und Sportstätten haben nun Rechtssicherheit darüber, welche baulichen Veränderungen an einer Altanlage vorgenommen werden dürfen, ohne dass es zu einem Verlust des sog. Altanlagenbonus kommt.
Mechthild Heil dazu: ‘‘Sport muss dort möglich sein, wo die Menschen leben und arbeiten. Es darf nicht sein, dass aufgrund des Anwohnerschutzes Sport nur noch außerhalb der Stadttore möglich ist. Dabei sind die beschlossenen Immissionswerte noch deutlich unterhalb der Grenzwerte, wie sie beispielsweise im Verkehrsbereich bestehen. Wir haben hier gute Neuregelungen erreicht. Wenn die geänderte Sportanlagenlärmschutzverordnung nun zügig im Bundesrat beraten und verabschiedet wird, kann Sie bereits im Sommer in Kraft treten.‘‘