Mechthild Heil MdB (CDU) besucht Amtsgerichte in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig: Dialog zwischen Politik und Justiz suchen
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil besuchte jetzt die Amtsgerichte in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig. Für die Christdemokratin stellten die Termine den Fortgang einer Besuchsreihe bei allen Amtsgerichten ihres Wahlkreises dar. Als Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sucht Heil damit den Dialog mit der Justiz vor Ort, um eventuelle Probleme zu erfahren und Impulse mitzunehmen. Seit der Neuordnung der Ministerien zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode gehört der Verbraucherschutz zum Bundesministerium für Justiz und damit auch in den Rechtsausschuss des Parlaments. So wurde die Mechthild Heil als Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als einzige Nicht-Juristin Mitglied des Rechtsausschusses. In der fachpolitischen Arbeit kein Problem, stellte es jetzt aber den Antrieb dar, den Kontakt zur Justiz im Wahlkreis zu suchen. Bei den Treffen mit den Amtsgerichtsdirektoren Jürgen Powolny in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Reinhold Hergarten in Sinzig tauschte man sich zu aktuellen Entwicklungen, zu Problemstellungen und Zukunfts¬perspektiven aus.
In Bad Neuenahr-Ahrweiler zeigte sich Jürgen Powolny mit den räumlichen und personellen Ressourcen seines Amtsgerichts zufrieden. Die organisatorischen Herausforderungen der Zukunft liegen nach seiner Ansicht in der EDV-Umstellung des Justizwesens, an deren Endpunkt auch die „digitale Akte“ stehen müsse. Im Meinungsaustausch spielten auch aktuelle rechtspolitische Diskussionen eine Rolle, so etwa Burka-Verbot, Kinderehen bei Flüchtlingen oder die zuletzt im Deutschen Bundestag beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts. Reinhold Hergarten berichtete in Sinzig von einer aus seiner Sicht untergeordneten Wahrnehmung der Bedeutung der Justiz als dritte Staatsgewalt. Man sehe sich zunehmenden Anforderungen ausgesetzt, beim Amtsgericht Menschen und Gebäude gegen Übergriffe zu schützen. So wünsche man sich in Sinzig, einen dritten Wachmeister genehmigt zu bekommen, um diese Anfordernisse zu erfüllen.
Hergarten sprach ein auch für Heil sehr wichtiges Thema an, nämlich der Vermittlung des deutschen Rechtssystems an Flüchtlinge. Heil dazu: „Wir sagen völlig zu Recht, dass sich Flüchtlinge in unserem Land an unsere Gesetze halten müssen, dabei ist aber auch wichtig, dass sie das System und unsere Grundordnung verstehen und verinnerlichen. Beispielsweise in Hessen gibt es dazu von Seiten der Justiz einige Angebote, die auch andernorts interessant sein könnten.“ Direktor Hergarten wies auf das Projekt des Justizministeriums Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen „Unsere Werte gemeinsam leben“ hin und machte klar, dass er und auch andere Richter in Rheinland-Pfalz bereit seien, diese Form von „Rechtskunde“ zu vermitteln. Im Landkreis Ahrweiler ist dieses Angebot durch die Kreisvolkshochschule bisher leider noch nicht ins Programm aufgenommen worden. Gemeinsam war man sich einig, dass man diese Angebote sinnvoller Weise in Zusammenarbeit mit Kreis, Kommunen und Organisationen der Flüchtlingsbetreuung entwickeln müsse.
Als Hauptschwerbehindertenvertreter der behinderten Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz bat Hergarten Heil als Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestags um Unterstützung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bundesteilhabegesetz, da in dem bisher vorliegenden Entwurf die Belange der Schwerbehinderten und der Schwerbehinderten¬vertretungen nach seiner Ansicht und auch der der Schwerbehindertenverbände nicht hinreichend berücksichtigt worden sind.