Bund unterstützt Länder und Kommunen mit weiteren 20 Milliarden € — Mechthild Heil (CDU) begrüßt Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration
(Berlin, Wahlkreis 199 ‑Ahrweiler/Mayen, 20. September 2016.) Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Finanzminister Wolfgang Schäuble ein umfangreiches Entlastungspaket für Länder und Kommunen beschlossen. Mit rund 20 Milliarden Euro beteiligt sich der Bund in den Jahren 2016 bis 2020 an den Kosten der Integration und Unterbringung für Asyl- und Schutzberechtigte.
„Der Bund übernimmt von 2016 bis 2018 die kompletten Kosten der Unterbringung. Dies entlastet unsere Städte und Gemeinden vor Ort erheblich“, freut sich Mechthild Heil. „Darüber hinaus werden die Kommunen ab 2018 um weitere fünf Milliarden Euro jährlich entlastet. Dies war im Koalitionsvertrag vereinbart, jetzt setzen wir es um,“ so die Abgeordnete.
Die Länder werden ebenfalls entlastet. Sie erhalten 2016 bis 2018 jährlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale und in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau.
„Sozialer Wohnungsbau ist ureigene Aufgabe der Länder. Wenn nun der Bund 2,5 Milliarden Euro jährlich bereitstellt, muss allen Ländern klar sein, dass die Mittel auch ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau verwenden werden dürfen und dass darüber hinaus auch eigene Landesmittel bereitgestellt werden müssen“, so die Abgeordnete Heil.
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hatte in der letzten Woche den Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen. Darin ist enthalten:
- Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte durch den Bund, wodurch die Kommunen in 2016 um 400 Millionen Euro, in 2017 um 900 Millionen Euro und in 2018 um 1,3 Milliarden Euro entlastet werden.
- Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018.
- Die Entlastung von Ländern und Kommunen um jährlich zwei Milliarden Euro in den Jahren 2016 bis 2018 (Integrationspauschale),
- In 2017 und 2018 jeweils 500 Millionen Euro an die Länder für den sozialen Wohnungsbau.