29. Juni 2016

Mehr Klarheit durch “Einweg” — Kennzeichnung auf Getränkeverpackungen

Selbst­ver­pflich­tung der Her­stel­ler ist unbü­ro­kra­tisch und kundenfreundlich
Am heu­ti­gen Mitt­woch haben sich Her­stel­ler von bepfan­de­ten Ein­­weg-Geträn­ke­­ver­­­pa­­ckun­­gen und deren Ver­bän­de mit einer Selbst­ver­pflich­tung dar­auf geei­nigt, künf­tig ent­spre­chen­de Ver­pa­ckun­gen ein­deu­tig als “Ein­weg” zu kenn­zeich­nen. Dazu erklä­ren die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te, Mecht­hild Heil, sowie der zustän­di­ge Bericht­erstat­ter der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on für Kreis­lauf­wirt­schaft und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz, Tho­mas Gebhart:
“Die Neu­re­ge­lung schafft für den Ver­brau­cher beim Geträn­ke­kauf end­lich mehr Trans­pa­renz. Bis­lang war es beim Ein­kauf oft ver­wir­rend, ob es sich bei der Fla­sche, Dose oder dem Kar­ton um eine Ein­­weg- oder Mehr­weg­ver­pa­ckung han­del­te. Durch die ein­deu­ti­ge Kenn­zeich­nung “Ein­weg” sowie dem jewei­li­gen Pfand­be­trag hat der Kun­de Klar­heit und kann sich künf­tig bewuss­ter für den Kauf von Ein- oder Mehr­weg­ver­pa­ckun­gen ent­schei­den. Die Ein­­weg-Ken­n­­zeich­­nung von Geträn­ke­ver­pa­ckun­gen kann damit dazu bei­tra­gen, die seit Jah­ren sin­ken­de Quo­te von Mehr­weg­ver­pa­ckun­gen wie­der zu heben. Im Jahr 2004 hat­ten Mehr­­weg- und öko­lo­gisch vor­teil­haf­te Ein­­weg-Geträn­ke­­ver­­­pa­­ckun­­gen noch einen Markt­an­teil von über 70 Pro­zent, 2013 waren es nur noch rund 46 Pro­zent. Zusam­men ver­tre­ten die Unter­zeich­ner der Selbst­ver­pflich­tung einen Markt­an­teil von 84 Pro­zent. Das ist ein guter Erfolg. Wir rufen wei­te­re Part­ner auf, sich der Selbst­ver­pflich­tung anzu­schlie­ßen. Die direk­te Ein­­weg-Ken­n­­zeich­­nung auf der Geträn­ke­ver­pa­ckung selbst, wie jetzt im Zuge der Selbst­ver­pflich­tung vor­ge­se­hen, ist wesent­lich unbü­ro­kra­ti­scher und kun­den­freund­li­cher als die bis­lang dis­ku­tier­ten Hin­weis­pflich­ten am Verkaufsregal.”