Mechthild Heil begrüßt die geplante Änderung des Gewährleistungsrechts
Wenn bisher ein Handwerker oder Werksunternehmer unwissentlich fehlerhaftes Material verbaute, blieb er oftmals auf den Kosten für Ausbau und erneuten Einbau des Materials sitzen. Eine Weitergabe der Kosten an den Verkäufer der minderwertigen Materialien ist nach bisherigen Recht nicht möglich. Insbesondere für kleine handwerkliche Betriebe kann dies große finanzielle Belastungen darstellen. Diese Regelungen sollen nun geändert werden. Mechthild Heil: “Dass nicht der Verkäufer der mangelhaften Ware, sondern der einbauende Handwerker auf den Kosten sitzen bleibt, ist eine große Ungerechtigkeit. Im Unterschied zu Verbrauchern. Diese können heute schon mit verdeckten Fehlern behaftete Materialien vom Hersteller ersetzen lassen, incl. Aus- und neuer Einbau.“
Mit dem Gesetz wird ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und die Rechtstellung von Handwerkern und Werksunternehmern bei Kaufverträgen von Materialien verbessert. Auch für Verkäufer von Baumaterialen bietet der Gesetzentwurf Vorteile, da er auf Basis des Verursacherprinzips eine Abwicklung der Regressansprüche entlang der Lieferkette ermöglicht und somit gewährleistet, dass die Kosten eines entstandenen Schadens auch wirklich vom Verursacher getragen werden.