Mechthild Heil begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts
(Berlin, Wahlkreis 199 ‑Ahrweiler/Mayen, 03. März 2016). Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechtes beschlossen. Dabei steht der Verbraucherschutz klar im Vordergrund. Mit dem Entwurf werden die Reche der Bauherren gestärkt. Die Änderungen wirken sich im gesamten Zeitraum eines Hausbaus aus, sie betreffen den Vertragsabschluss und seine Vorbereitung sowie den Verlauf der Vertragserfüllung. Oftmals ändern sich auch die Wünsche und Bedürfnisse des Bauherrenwährend der Realisierung, hier ermöglicht der Gesetzesentwurf Bauherren und Unternehmern leichter zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.
Mechthild Heil: “Die meisten Menschen treffen in ihrem Leben nur ein einziges Mal die Entscheidung ein Haus zu bauen. Der dafür aufgenommene Kredit wird oft über Jahrzehnte abbezahlt. Eine solche Entscheidung sollte gut bedacht sein und nicht überstürzt werden. Daher gibt das Gesetz Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht des Bauvertrages. Hier wurde ein guter Entwurf zum Schutze der Verbraucher vorgelegt und ich begrüße die baldige Verabschiedung.“
Künftig müssen Bauunternehmer ihren Kunden vor Vertragsabschluss eine detaillierte Baubeschreibung zur Verfügung stellen. Der Kunde kann so die Angebote unterschiedlicher Anbieter besser vergleichen. Gleichzeitig reduzieren diese Baubeschreibungen teilweise langwierige juristische Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und den beteiligten Unternehmen und Handwerkern über den genauen Umfang der vereinbarten Leistungen. Auch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages aus bestimmten Gründen werden klar und nachvollziehbar geregelt. Der Gesetzesentwurf deckt somit wichtige Aspekte des Verbraucherschutzes ab und schafft gleichzeitig die Schaffung klarerer Geschäftsbedingungen für die beteiligten Unternehmen.