22. Dezem­ber 2011

Mechthild Heil MdB (CDU) zum neuen Verbraucherinformationsgesetz — Bürger können im neuen Jahr bessere Informationsrechte nutzen

Ob Haus­halts­ge­rä­te, Lebens­mit­tel oder Kos­me­ti­ka: künf­tig kön­nen die Ver­brau­cher ein­fach und kos­ten­frei Infor­ma­tio­nen zu bestimm­ten Pro­duk­ten erhal­ten. Eine Email genügt, dann müs­sen die Behör­den offen­le­gen, ob bei­spiels­wei­se ein Lebens­mit­tel­her­stel­ler in der Ver­gan­gen­heit gegen Geset­ze ver­sto­ßen oder Hygie­­ne-Vor­­­schrif­­ten nicht ein­ge­hal­ten hat. Trans­pa­renz und Infor­ma­ti­on leben von der akti­ven Mit­wir­kung aller. Die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Frak­­ti­on, Mecht­hild Heil, möch­te des­halb alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dazu auf­ru­fen, im neu­en Jahr ihre neu­en Infor­ma­ti­ons­rech­te aktiv zu nut­zen. Eine neue Mög­lich­keit hier­zu ist das Ver­brau­cher­infor­ma­ti­ons­ge­setz, das im Dezem­ber vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det wur­de. Die­ses zen­tra­le ver­brau­cher­schutz­po­li­ti­sche Vor­ha­ben der Koali­ti­on stärkt im Inter­es­sen­feld zwi­schen Bür­ger, Staat und Wirt­schaft die Stel­lung der Ver­brau­cher, erhöht den Wett­be­werb zwi­schen Unter­neh­men und hilft den Behör­den bei Nah­rungs­mit­tel­skan­da­len schnel­ler und effi­zi­en­ter gegen Übel­tä­ter vorzugehen.Dioxin- und EHEC haben gezeigt: die bes­te Maß­nah­me gegen Angst und Unsi­cher­heit ist im Kri­sen­fall die seriö­se und zeit­na­he Infor­ma­ti­on. Des­halb gibt es bei erheb­li­chen Täu­schungs­fäl­len und bei Rechts­ver­stö­ßen wegen Grenz­wert­über­schrei­tun­gen nun eine Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht der Behör­den. Es wer­den erst­mals auch alle sons­ti­gen Ver­stö­ße, zum Bei­spiel gegen Hygie­­ne-vor­­­schrif­­ten offen gelegt, wenn ein Buß­geld von min­des­tens 350 Euro zu erwar­ten ist. Sobald eine Gesund­heits­ge­fahr besteht, wird durch­ge­grif­fen. Baga­tel­len wie zer­bro­che­ne Küchen­flie­sen, blei­ben außen vor und müs­sen nicht ver­öf­fent­licht wer­den; so kann der Bür­ger, qua­si als Kon­­­troll-instanz, jetzt noch bes­ser als bis­her gutes Wirt­schaf­ten beloh­nen und schlech­tes bestrafen.Das Gesetz bringt den Ver­brau­chern umfas­sen­de, ein­fa­che, schnel­le und kos­ten­güns­ti­ge Infor­ma­tio­nen und for­dert von den Behör­den mehr Offen­heit. Umfas­sen­der, weil jetzt neben Infor­ma­tio­nen zu Lebens­mit­teln und Kos­me­ti­ka auch Aus­kunft über Spiel­zeug, Haus­halts­ge­rä­te und tech­ni­sche Ver­brau­cher­pro­duk­te gege­ben wird. Ein­fa­cher, weil schon eine form­lo­se E‑Mail oder ein Anruf aus­rei­chen, um eine Anfra­ge zu stel­len. Schnel­ler, weil die Ein­spruchs­mög­lich­kei­ten und ‑fris­ten für Unter­neh­men ein­schränkt wer­den. Hier­bei wer­den kon­se­quent die ver­wal­tungs­recht­lich erprob­ten Instru­men­te zur Beschleu­ni­gung der behörd­li­chen Ver­fah­ren genutzt und die seit Jah­ren bewähr­te Rege­lun­gen aus dem Umwelt­in­for­ma­ti­ons­recht über­nom­men. Kos­ten­güns­ti­ger, weil erst­mals alle Anfra­gen bis 250 Euro voll­stän­dig kos­ten­frei sind. Bei Rechts­ver­stö­ßen sogar bis 1.000 Euro. Kein Ver­brau­cher wird mehr durch Ver­wal­tungs­kos­ten abge­schreckt wer­den. Denn bei Über­schrei­tung die­ser Beträ­ge ist vor­ab ein Kos­ten­vor­anschlag zu erstellen.Das Gesetz ist sehr gut gemacht. Das sieht auch die SPD so, lei­der nur hin­ter vor­ge­hal­te­ner Hand und nicht in ihren offi­zi­el­len Pres­se­er­klä­run­gen. In einem inter­nen Ver­merk schrieb die SPD Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te an ihre Genos­sen: „Das VIG ist ver­brau­cher­freund­lich.“ Die SPD-Kol­­le­­gen aus dem Bun­des­rat woll­ten den Ent­wurf ”ver­wäs­sern”. So ent­stün­de das Bild, die SPD sei weni­ger ver­brau­cher­freund­lich als die CDU. Scha­de, dass der SPD der Mut fehlt, auch öffent­lich zu sagen, was wahr ist: das Gesetz ist her­vor­ra­gend, es stärkt die Verbraucher.