Mechthild Heil MdB (CDU) zum neuen Verbraucherinformationsgesetz — Bürger können im neuen Jahr bessere Informationsrechte nutzen
Ob Haushaltsgeräte, Lebensmittel oder Kosmetika: künftig können die Verbraucher einfach und kostenfrei Informationen zu bestimmten Produkten erhalten. Eine Email genügt, dann müssen die Behörden offenlegen, ob beispielsweise ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen oder Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten hat. Transparenz und Information leben von der aktiven Mitwirkung aller. Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Mechthild Heil, möchte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, im neuen Jahr ihre neuen Informationsrechte aktiv zu nutzen. Eine neue Möglichkeit hierzu ist das Verbraucherinformationsgesetz, das im Dezember vom Bundestag verabschiedet wurde. Dieses zentrale verbraucherschutzpolitische Vorhaben der Koalition stärkt im Interessenfeld zwischen Bürger, Staat und Wirtschaft die Stellung der Verbraucher, erhöht den Wettbewerb zwischen Unternehmen und hilft den Behörden bei Nahrungsmittelskandalen schneller und effizienter gegen Übeltäter vorzugehen.Dioxin- und EHEC haben gezeigt: die beste Maßnahme gegen Angst und Unsicherheit ist im Krisenfall die seriöse und zeitnahe Information. Deshalb gibt es bei erheblichen Täuschungsfällen und bei Rechtsverstößen wegen Grenzwertüberschreitungen nun eine Veröffentlichungspflicht der Behörden. Es werden erstmals auch alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygiene-vorschriften offen gelegt, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Sobald eine Gesundheitsgefahr besteht, wird durchgegriffen. Bagatellen wie zerbrochene Küchenfliesen, bleiben außen vor und müssen nicht veröffentlicht werden; so kann der Bürger, quasi als Kontroll-instanz, jetzt noch besser als bisher gutes Wirtschaften belohnen und schlechtes bestrafen.Das Gesetz bringt den Verbrauchern umfassende, einfache, schnelle und kostengünstige Informationen und fordert von den Behörden mehr Offenheit. Umfassender, weil jetzt neben Informationen zu Lebensmitteln und Kosmetika auch Auskunft über Spielzeug, Haushaltsgeräte und technische Verbraucherprodukte gegeben wird. Einfacher, weil schon eine formlose E‑Mail oder ein Anruf ausreichen, um eine Anfrage zu stellen. Schneller, weil die Einspruchsmöglichkeiten und ‑fristen für Unternehmen einschränkt werden. Hierbei werden konsequent die verwaltungsrechtlich erprobten Instrumente zur Beschleunigung der behördlichen Verfahren genutzt und die seit Jahren bewährte Regelungen aus dem Umweltinformationsrecht übernommen. Kostengünstiger, weil erstmals alle Anfragen bis 250 Euro vollständig kostenfrei sind. Bei Rechtsverstößen sogar bis 1.000 Euro. Kein Verbraucher wird mehr durch Verwaltungskosten abgeschreckt werden. Denn bei Überschreitung dieser Beträge ist vorab ein Kostenvoranschlag zu erstellen.Das Gesetz ist sehr gut gemacht. Das sieht auch die SPD so, leider nur hinter vorgehaltener Hand und nicht in ihren offiziellen Presseerklärungen. In einem internen Vermerk schrieb die SPD Verbraucherschutzbeauftragte an ihre Genossen: „Das VIG ist verbraucherfreundlich.“ Die SPD-Kollegen aus dem Bundesrat wollten den Entwurf ”verwässern”. So entstünde das Bild, die SPD sei weniger verbraucherfreundlich als die CDU. Schade, dass der SPD der Mut fehlt, auch öffentlich zu sagen, was wahr ist: das Gesetz ist hervorragend, es stärkt die Verbraucher.