Die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verbraucherschutz, Mechthild Heil MdB, erklärt bei einem Besuch des Geflügelhofes Andres in ihrem Wahlkreis in Mendig zu den aktuellen Funden von Dioxin in Futter- und Lebensmitteln -
Die Lebensmittelsicherheit in Deutschland ist gewährleistet. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sicher sein, dass in heute verkauften Eiern die Dioxin-Grenzwerte unterschritten werden.Vor allem regionale Produkte mit bekannten und erfahrenen Erzeugerbetrieben verdienen unverändert das volle Vertrauen der Konsumenten. So ist etwa die „Regionalmarke Eifel“ Garant dafür, dass nur hochwertiges Futter, was in kontrollierten Futtermühlen aus besonders für Geflügel geeigneten Getreidearten hergestellt wird, Verwendung findet. Hier gibt es auch ausführliche Kontrollen durch ein neutrales Prüfinstitut.Die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft genießt zu Recht international einen hervorragenden Ruf aufgrund der hohen Qualität und Sicherheit der hier hergestellten Produkte. Wir müssen uns in Deutschland auch bewusst sein, dass nicht mehr wie vor 50 Jahren in bäuerlicher Kleinwirtschaft viele ihre Lebensmittel selbst herstellen können. Wir brauchen daher auch eine Lebensmittelindustrie, wozu auch große Tierhaltebetriebe gehören.Die ganz Wenigen, die offenbar auch aus kriminellem Antrieb heraus für die Dioxinfälle verantwortlich sind, haben leider viele seriöse Futtermittelproduzenten und damit auch Geflügelhöfe zu Unrecht in Verruf gebracht. Einseitige Verzehrempfehlungen helfen dabei niemand weiter. Im vergangenen Jahr hat es leider auch in der Biobranche Dioxinfunde in Futtermitteln gegeben. Ob Bio oder konventionell: in allen Produktionsrichtungen darf kein Dioxin enthalten sein!In Zukunft müssen die Verbraucher daher vor Dioxin geschützt werden. Um das zu erreichen, müssen wir Maßnahmen ergreifen, damit belastete Stoffe nicht mehr in den Prozess der Futtermittelherstellung eingebracht werden können. Daher schlagen wir als Unionsfraktion vor:• Klare Trennung von Produktionslinien: Es muss ausgeschlossen werden, dass sowohl „technische“ Produkte als auch Stoffe für die Futter- und Lebensmittelherstellung an einem Standort produziert werden. • Freigabeuntersuchung jeder einzelnen Charge: Die Hersteller von Futterfetten (bzw. von Stoffen aus risikobehafteten Quellen) müssen die Unbedenklichkeit ihrer Ware vor Zugang in die Futtermittelkette nachweisen. • Überprüfung der Eigenkontrollpläne im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen und eine effektive Verzahnung mit staatlichen Kontrollen, insbesondere Verstärkung der Kontrollen zu Beginn der Lieferkette. • Intensivierung und bessere Koordinierung der Länderkontrollen.