Heil verweist auf bereits vorhandene – bessere – deutsche Schutzmechanismen — Sparkassen und Volksbanken vor unnötigen EU-Vorgaben schützen
Mit einer Subsidiaritätsrüge setzt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenüber der EU-Kommission ein deutliches Zeichen für das bewährte System der deutschen Sparkassen und Volksbanken und den bestehenden hohen Anlegerschutz. „Es ist gut, dass die EU Anleger im Falle einer Insolvenz des Kreditinstituts einheitlich schützen will. Es ist auch gut, dass das europäische Bankensystem durch einheitliche Vorgaben gestützt werden soll. Aber es kann nicht angehen, dass die angedachten Regelungen den bisherigen hohen Anlegerschutz in Deutschland aufweichen. Und zudem nicht berücksichtigen, wenn Banken sich schon freiwillig an einem Einlagensicherungssystem beteiligen. Das würde in Zukunft zu doppelten Zahlungen führen.“ so die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil.Die von der EU geplanten Regelungen haben in der deutschen Bankenlandschaft für Verunsicherung geführt. Es wird befürchtet, dass insbesondere die kommunalen Sparkassen und die Genossenschaftsbanken in ihrem Bestand gefährdet werden könnten.Hintergrund: Brüssel plant ein einheitliches Sicherungssystem für Kundeneinlagen. Eines der Kernelemente der EU-Neuregelung ist eine verbindliche Einlagensicherung mit einer Entschädigungssumme von 100.000 Euro. Diese Summe bedeutet eine Anpassung nach unten, da es in Deutschland Schutzmechanismen gibt, die eine höhere Deckung ermöglichen. Diese institutssichernden Einrichtungen der Sparkassen und der genossenschaftlichen Institute und die freiwillige Einlagensicherung insbesondere der privaten und öffentlichen Banken haben sich in der Finanzkrise bestens bewährt. Diese freiwilligen Sicherungssysteme würden laut der EU-Regelung nicht berücksichtigt werden. Der Bundestag hat am 7. Oktober 2010 eine Subsidiaritätsrüge beschlossen, da die mit den Regelungen verfolgten Ziele auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene bereits ausreichend erreicht werden können.