CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil weist auf neue Regelung hin — Bis zu 1200 Euro dürfen Schüler aus Hartz-IV-Familien für ihre Arbeit behalten
Schüler aus Hartz-IV-Familien dürfen pünktlich zum Beginn der Sommerferien bis zu 1200 Euro für ihre Arbeit behalten. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil weist auf diese neue Regelung hin. Heil „Bisher wurde auch der Verdienst von Schülern zum Einkommen der Familie dazugerechnet, nur einen kleinen Teil davon durften sie behalten. Bei einem Verdienst von 400 Euro sind es 160 Euro im Monat.“Zum Beispiel sei es so einem jungen Erwachsenen kaum oder nur mit langem Vorlauf und großer Disziplin möglich, Geld für den Führerschein anzusparen. „Die neue Regelung wirkt auch über den Geldvorteil hinaus. Kinder und Jugendliche können lernen, dass sich Eigeninitiative auszahlt. Ein Ferienjob kann ein erster Schritt in ein selbstbestimmtes Leben ohne finanzielle Abhängigkeit vom Staat sein.“ ist Heil überzeugt.Die Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung stellt seit dem 1. Juni 2010 Einnahmen von Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen anrechnungsfrei, wenn diese 1.200 Euro nicht überschreiten und bei einer Arbeit von insgesamt längstens vier Wochen je Kalenderjahr in den Schulferien verdient werden.