Mechthild Heil (CDU) hält Festhalten an der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord für unverzichtbar — Reform der Tötungsdelikte nicht zwingend notwendig
In der letzten Woche hat die Expertengruppe zur ”Überarbeitung der Tötungsdelikte” ihre Arbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgeschlossen. Die Gruppe hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und wie Tötungsdelikte, insbesondere der Mordparagraf, reformiert werden sollten. Die Ergebnisse der Beratung wurden vom Justizministerium veröffentlicht. Dazu sagt die Abgeordnete Mechthild Heil: ”Ich sehe aktuell keinen akuten Handlungsbedarf für eine Reform der Tötungsdelikte. Was auf jeden Fall bleiben muss, ist das Festhalten an der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Unverjährbarkeit von Mord. Denn dies entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden unserer Gesellschaft.”Schon heute kann das Gericht in Ausnahmefällen von lebenslanger Strafe abweichen, wenn das Verschulden des Täters als gering angesehen wird, wie beispielsweise bei den ”Haustyrannenfällen”. ”Die Gerichte leisten hier überaus gute Arbeit und können schon heute auf besonders gelagerte Fälle reagieren. Jede Reform des aktuellen Systems wird sich daran messen müssen, ob sie wirklich bessere Ergebnisse liefert als die heutige Rechtssprechungspraxis”, zeigt sich Mechthild Heil überzeugt.