Bundestagskandidatin Mechthild Heil (CDU) besuchte ARGE in Mayen — Weiterentwicklung muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren
Die zunehmende Verunsicherung der Bürger durch die sich immer weiter ausbreitende Wirtschafts- und Finanzkrise und die damit verbundene Angst, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, hat den Begriffen Hartz IV, ARGE und Arbeitsagentur einen ganz anderen Stellenwert zukommen lassen. Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die jetzige Struktur der ARGEn (Arbeitsgemeinschaft) nicht verfassungskonform ist. Die CDU Bundestagskandidatin für den Wahlkreis 199, Mechthild Heil, traf jetzt in Mayen mit dem ARGE Geschäftsführer Rolf Koch, seiner Stellvertreterin Marianne Morgenschweis sowie Günter Thull, Leiter der Arbeitsagentur Mayen und dem Ersten Kreisbeigeordnete des Kreises Mayen-Koblenz, Bernhard Mauel zusammen, um sich über den gegenwärtigen Stand der Diskussion und eine mögliche Neu-Strukturierung der ARGEn zu informieren. Im März diesen Jahres waren in den Kreisen Mayen-Koblenz und Ahrweiler circa 10.200 Menschen ohne Arbeit. Hiervon fielen 5.400 Personen unter die Hartz IV-Gesetzgebung und bezogen Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Während der Bund gemäß Sozialgesetzbuch III für das Arbeitslosengeld (Versicherungsleistung) und für das Arbeitslosengeld 2 (gemäß Sozialgesetzbuch II) zahlt die Kommune die Kosten der Unterkunft und Heizung. Die zuzahlenden Beträge innerhalb ALG 2 werden in einem Bescheid gemäß Sozialgesetzbuch II festgesetzt.Günter Thull von der Arbeitsagentur erläuterte, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen teilweise unterschiedlich geregelt ist. Im Kreis Ahrweiler sind Bund und Kommunen jeweils eigenverantwortlich für ihren Bereich, was zu einer getrennten Trägerschaft führt. Im Kreis Mayen-Koblenz arbeiten Bund und Kommune in der ARGE zusammen. Entscheidungen werden im beiderseitigen Einvernehmen getroffen. Diese Organisationsform der ARGE mit den sogenannten Jobcentern wurde bereits im Dezember 2007 vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform bezeichnet. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010 gesetzt, um das bestehende System neu zu organisieren. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass es für den Bürger nicht klar erkenntlich sei, welche politische Einheit, Bund oder Kommune, letztendlich für die Entscheidungen der heutigen Jobcenter verantwortlich sei und woher die finanziellen Mitteln stammten.Ein Vorschlag von Bundesarbeitsminister Scholz und den Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck sah den Aufbau von 370 neuen Behörden mit neuen Gremien und Personalstrukturen vor. Es hätte aus dem zweigliedrigen Bundesstaat einen dreigliedrigen gemacht, aus Bund, Ländern und Hartz IV-Verwaltung. Da dieser Vorschlag jedoch einer Grundgesetzänderung bedurfte und man ein verfassungswidriges Gesetz nicht durch Änderung des Grundgesetzes rettet, wurde er von der CDU Bundestagsfraktion abgelehnt. Was nun wird ist ungewiss.Diese Ungewissheit bezieht sich auch auf die Mitarbeiter der jetzt bestehenden ARGEn, so ARGE-Geschäftsführer Rolf Koch. Es hätte sehr viel Zeit gekostet, Mitarbeiter aus verschiedenen Behörden zu einer kompetenten Truppe zusammenzuschweißen, die den Dschungel von bestehenden Bundes- und Landesgesetzen sowie Verordnungen und den zusätzlich immer neu hinzukommenden Gerichtsurteilen durchkämmen können, um dem Bürger ein kompetenter Partner zu sein.Bernhard Mauel von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz befürwortete auch weiterhin ein enges Miteinander von Kreis und Arbeitsagentur. “Hilfe aus einer Hand” ist immer die beste Lösung aber im Notfall könnte es künftig “Hilfe unter einem Dach” geben, wie von der CDU signalisiert. Dazu CDU-Kandidatin Mechthild Heil: „Die Lösung muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und zu einer schlanken Verwaltung, einer Aufgabenerfüllung unter einem Dach, mit möglichst wenig Bürokratie führen. Daran werde ich mitarbeiten.“