Zahlen aus dem Kreis Ahrweiler untermauern den allgemeinen Bundestrend — Mechthild Heil MdB: „Betreuungsgeldbezug wächst rasant“
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt die positive Entwicklung der Zahlen beim Betreuungsgeld in Deutschland, die auch durch die Zahlen aus dem Kreis Ahrweiler bestätigt werden. Im 4. Quartal 2014 bezogen in Deutschland über 380.000 Kinder Betreuungsgeld. Die Zuwächse sind enorm. Allein im letzten Quartal 2014 haben in Deutschland 69.000 Kinder mehr Betreuungsgeld bekommen als im dritten Quartal. Im Alter zwischen 1 und 2 Jahren liegt die Anzahl der Kinder, für die Betreuungsgeld bezogen wird, wesentlich höher als die in Kitas betreuten Kinder. Am deutlichsten sind die Verhältnisse in den westlichen Flächenländern. In 17 Monaten seit Einführung des Betreuungsgeldes wird dies etwa in Baden-Württemberg häufiger in Anspruch genommen als Plätze in Kindertagesstätten für unter Dreijährige. Für den Kreis Ahrweiler hatte Mechthild Heil entsprechende Informationen erbeten, die sie jetzt von Landrat Dr. Jürgen Pföhler erhielt. Danach wurden in der Kreisverwaltung von August 2013 bis zu diesem März 919 Anträge auf Betreuungsgeld bewilligt. Dabei wurden den Familien 2,3 Millionen Euro für die Laufzeit des Bezuges bewilligt, ausgezahlt wurde davon bislang eine knappe Million Euro. Antragsberechtigt seien aus den Geburtenjahrgängen 2012 und 2013 im Kreis Ahrweiler 1.775 Kinder gewesen, damit liege die Quote beim Betreuungsgeldbezug bei 52 Prozent. Dies korrespondiert auch mit den Zahlen der U3-Betruung in den Kindertagesstätten, die bei 46 Prozent aller Kinder der Jahrgänge liegt. „Die Zahlen aus dem Kreis Ahrweiler bestätigen den Bundestrend“, so Mechthild Heil dazu.Die Christdemokratin dazu abschließend: „Die Union lag völlig richtig, den Eltern die Wahlfreiheit einzuräumen, ob sie ihr Kind zuhause selbst betreuen oder in der Kita betreuen lassen. Die hohe Akzeptanz bei den jungen Familien zeigt, dass dieser Weg der richtige war.“ Hintergrund: Seit dem 1. August 2013 kann in der Regel ab dem 15. Lebensmonat des Kindes Betreuungsgeld für höchstens 22 Monate bezogen werden, maximal bis zum 36. Lebensmonat. Bis Jahresmitte 2015 wird es dauern, dass die ersten Kinder, die von Beginn an Betreuungsgeld bekommen haben, aus der Förderung herausfallen.