Mechthild Heil MdB (CDU) zur neuen Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende — Grundgesetzänderung soll die zukünftige Zusammenarbeit von Bund und Kommunen absichern
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt die Pläne, mit einer Grundgesetzänderung die zukünftige Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den ARGEn und eine Ausweitung des Optionsmodells rechtlich abzusichern. Die angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet nach Meinung der Christdemokratin eine große Chance, die Hilfe optimal an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. „Damit kommen wir unserer Leitlinie: ´Hilfe aus einer Hand‘ einen entscheidenden Schritt näher,“ so Mechthild Heil.CDU und CSU beweisen mit diesem eingeschlagenen Kurs ihre Bereitschaft und Fähigkeit, in besonderer Weise Verantwortung zu übernehmen. Denn auch bei der Wahl der Organisationsform gilt für die Union die oberste Zielsetzung: Möglichst viele Menschen schnell und nachhaltig in Arbeit zu bringen. Im Vorfeld der Festlegung in der Union hatte die SPD Zustimmung für diesen Weg signalisiert. Jetzt muss die SPD nach Heils Meinung ihr Wort halten und ein zügiges Verfahren ermöglichen. Die Arbeitssuchenden und die Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf rasche Klarheit und Rechtssicherheit.„Wir vertrauen bei den Jobcentern auf die Kompetenz der Kommunen,“ betont Heil in ihrer Eigenschaft als Mitglied im Bundestagsausschuss für „Arbeit und Sozialordnung“. Es hat sich gezeigt, dass die Kommunen nah bei den Menschen sind. Diese Kompetenz sollten wir nutzen. Daher plädieren CDU und CSU für eine Wahlfreiheit der Kommunen. Die Kommunen sollten für sich entscheiden können, ob sie in vertrauensvoller Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit oder in Eigenregie die Hilfe aus einer Hand organisieren wollen. Entscheidend für die Wahl der Organisationsform sollte stets das optimale Ergebnis zum Wohl der Menschen vor Ort sein. Auch die dritte Form, die so genannte „getrennte Aufgabenwahrnehmung“, bei der die Arbeitsagenturen für die grundlegende Betreuung, die Vermittlung in Arbeit sowie für die Auszahlung des Regelsatzes zuständig sind und die Kommunen für die weiteren Hilfen und die Kosten der Unterkunft, bleibt weiter möglich.Die Christdemokratin aus Andernach betont abschließend, dass die beiden in ihrem Wahlkreis jeweils erfolgreich betriebenen Modelle – eine ARGE im Kreis Mayen-Koblenz, die getrennte Aufgabenwahrnehmung im Kreis Ahrweiler – durch die anstehende Grundgesetzänderung jeweils in ihrem Bestand gesichert werden.