Anlässlich der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Jobcenter und der dafür notwendigen Verfassungsänderung erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil — Neue Jobcenter ein Meilenstein zu noch effektiverer Arbeitsmarktpolitik
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt die am Donnerstag im Bundestag beschlossene Verfassungsänderung zur Reform der Jobcenter: „Die neuen Jobcenter sind ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer noch effektiveren Arbeitsmarktpolitik mit dem obersten Ziel, Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus in Arbeit zu bringen.“Mit der Grundgesetz-Ergänzung wird die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe endlich verfassungskonform, ohne dass dabei eine neue staatliche Ebene geschaffen wird. Die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger in einem gemeinsamen Jobcenter, wie sie seit 2005 in Mayen-Koblenz und den meisten Landkreisen deutschlandweit praktiziert wird, hat sich bewährt und wird damit fortgeführt. Ergänzend werden nun die Jobcenter organisatorisch und inhaltlich neu aufgestellt.Im Kreis Ahrweiler gibt es dagegen bislang wie auch in weiteren 22 Landkreisen die getrennte Aufgabenwahrnehmung, wobei die Arbeitsagentur für die Grundsicherung und die Arbeitsvermittlung zuständig ist und der Kreis im Zusammenwirken mit den Kommunen für die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung). Mechthild Heil betont, dass im Zuge des Prinzips ”Hilfe aus einer Hand” auch hier eine Umwandlung der Strukturen in eine gemeinsame ARGE notwendig ist. Die Christdemokratin zeigt sich zufrieden, dass ihr Einsatz in der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu beigetragen hat, dass eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist von Ende dieses Jahres auf den 31.12.2011 auch im Bundestag verabschiedet werden konnte. „Damit bleibt im Kreis Ahrweiler ein Jahr mehr Zeit, um mit der Arbeitsagentur einen sorgfältigen und effektiven Übergang in die neuen Strukturen zu gewährleisten,“ betont Mechthild Heil.Ein zentraler Punkt der Reform ist, dass verstärkt auf die lokalen Kompetenzen vor Ort gesetzt wird. Deshalb wir die Zahl derjenigen Kommunen, die die Arbeitslosen in Eigenregie betreuen von derzeit 69 auf 110 ausgeweitet. Um eine der weiteren 41 Optionskommunen zu werden, darum bewirbt sich Mayen-Koblenz derzeit. Mechthild Heil: „Ich unterstütze es und ich bin mir sicher, dass der Landkreis Mayen-Koblenz die richtigen Kompetenzen hat, ohne die Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung und die Arbeitsvermittlung sowie für die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) zu sorgen. Besser kann man ‚Hilfe aus einer Hand‘ wohl kaum gestalten.“Hintergrund: Die Jobcenter-Reform bildet die strukturelle Basis für die inhaltliche Runderneuerung der Grundsicherung, die in den nächsten Monaten konsequent umgesetzt wird. Dazu zählen im Wesentlichen vier Punkte:• Durch neue Regelungen des Hinzuverdienstes noch stärkere Anreize für Arbeit schaffen.• Die Förderung von Kindern in der Grundsicherung wird neu geregelt, um ihnen bessere Bildungschancen zu geben. Auch die Regelsätze für Erwachsene müssen gemäß des Verfassungsgerichtsurteils neu überprüft werden.• Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden auf Effektivität, Notwendigkeit und Zielgenauigkeit überprüft und neu gefasst.• Entwicklung von mittel- und langfristigen Strategien, um gerade Kindern aus sozial schwierigem Umfeld den Aufstieg in der Gesellschaft zu ermöglichen.