Anlässlich der Aufhebung der Haushaltssperre zur Entfristung von 3.200 Stellen im SGB II-Bereich erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil — 3200 Stellen für Arge-Mitarbeiter entfristet
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild freut sich über die Entfristung von bundesweit 3200 Stellen für Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit: „Diese Entfristung bedeutet, dass auch 5 Mitarbeiter der Arbeitsagentur in Mayen weiterbeschäftigt werden können und nicht zum 31. Dezember entlassen werden müssen“, erklärt Heil.„Wir werden in Zukunft nur erfolgreich sein, wenn wir erwerbsfähige Menschen effizient und dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen. Der Fokus der CDU und CSU liegt dabei auf den noch nicht ausreichend ausgebildeten jungen Menschen, auf Frauen, die ihre Erwerbsarbeit wegen Kinderbetreuung unterbrochen haben, und auf Menschen mit Migrationshintergrund. Unsere Gesellschaft braucht jeden Einzelnen.“ ist Heil überzeugt. Mit der auf breiter politischer Basis abgestimmten Strukturreform der Job-Center hat die christlich-liberale Koalition hierzu eine gute Grundlage geschaffen. Damit das Konzept im Interesse der Arbeitslosen möglichst schnell wirkt, gilt es, die Aufgaben wie bisher qualitativ hochwertig zu erledigen und noch weiter zu optimieren. Dazu bedarf es in der Job-Vermittlung gut ausgebildeter und hoch motivierter Fachkräfte. Diesen geben wir mit der Entfristung eine verlässliche Beschäftigungsperspektive. „Nicht zuletzt ist es auch diesen engagierten Mitarbeitern vor Ort zu verdanken, dass Deutschland bei den Arbeitslosenzahlen trotz Wirtschaftskrise derzeit europaweit einen Spitzenplatz einnimmt.“ so Heil.Der Landkreis Mayen-Koblenz bewirbt sich darum, die Arbeitslosen als Optionskommune in Eigenregie zu betreuen. Auch in dem Fall würden die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit vom Kreis zu mindestens 90 Prozent übernommen werden. Bisher betreut der Kreis Arbeitslose zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit in der Arge Mayen-Koblenz. Damit nutzt der Landkreis bereits das Modell der Arbeitsverwaltung, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch eine Änderung der Verfassung geschützt werden wird.