Mechthild Heil MdB (CDU) weist Kritik von Petra Elsner MdL (SPD) zurück — Leistungen von Klein- und Obstbrennern werden weiterhin anerkannt
Die CDU-Bundestags¬abgeordnete des Wahlkreises und Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild Heil MdB weist die Kritik von Petra Elser MdL (SPD) an der Abschaffung des Branntweinmonopols scharf zurück. Unter der Überschrift „Streuobstwiesen gefährdet“ hatte Elsner diesen Beschluss kritisiert, obwohl er in Einklang mit einem gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU aus dem Jahr 2008 – zu Zeiten der Großen Koalition — steht. Unter dem Titel „Zukunft des Branntweinmonopols nach 2010“ wurde damals gemeinsam gefordert, dass „die EU-Kommission in dem von ihr bis Ende 2009 zu erstellenden Bericht zur Evaluierung der bisherigen Beihilfen im Rahmen des Branntweinmonopols die Verlängerung der geltenden EG-beihilferecht¬lichen Ausnahmeregelung in der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation für Agrarprodukte um weitere sieben Jahre bis 2017 vorschlägt.“ Mechthild Heil erinnert an die Vorgeschichte dieses Beschlusses: „Im Jahr 1919 hat Kaiser Wilhelm II das Gesetz für das Deutsche Branntweinmonopol wegen der Verknappung von Branntwein im ersten Weltkrieg unterzeichnet. Nach Auffassung der EU-Kommission sorgt diese Beihilfe allerdings für eine Wettbewerbsverzerrung im europäischen Binnenmarkt. Das Branntweinmonopol sollte deshalb schon Ende 2010 abgeschafft werden. Durch ihre geschickte Verhandlungen konnte die Bundesregierung eine Verlängerung bis Ende 2017 erreichen. Mit dem Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols komme Deutschland dieser Verpflichtung nach, das Monopol nach 2017 abzuschaffen. „Da aber die Leistungen der Klein- und Obstbrenner für die Pflege ökologisch wertvoller Streuobstbestände und den Erhalt der Kulturlandschaft anerkennt werden sollen“, so Mechthild Heil, „sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie ihre Brennkontingente behalten dürfen und ihre Destillate weiterhin einem ermäßigten Branntweinsteuersatz — künftig: Alkoholsteuersatz –unterliegen“. Daher kann die Christdemokratin die Verlautbarung ihrer SPD-Kollegin nur als unsachliche Panikmache einordnen. „Es gibt auch nach 2017 gute Zukunfts-perspektiven für Klein- und Obstbrennereien, sofern die Betriebe die vorhandenen Chancen nutzen,“ betont Heil abschließend.