Gesetzesentwurf der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur Photovoltaikförderung — Heil begrüßt Zeichen des Vertrauensschutzes
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der Photovoltaik beschlossen. Die Verbraucherschutz¬beauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Mechthild Heil unterstützt dies: „Der Gesetzentwurf stellt den Vertrauensschutz sicher und sorgt für Investitionssicherheit.“ Er sieht vor, dass die Neuregelung von Dachanlagen erst zum 1. April 2012 in Kraft tritt und nicht wie zunächst geplant zum 9. März 2012. Bis dahin gilt der bisherige Inbetriebnahmebericht (kaufmännische Inbetriebnahme). Für Freiflächenanlagen ist eine Übergangsregelung vorgesehen, nach dem das alte Recht gilt, wenn der Aufstellungsbeschluss bis zum 1. März 2012 eingegangen ist und die – unter Zugrundelegung des neuen Inbetriebnahmebegriffs (technische Inbetriebnahme) – bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wurde. Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine sehr gute Entscheidung: „Damit wird den Investoren bei dem Bau neuer Anlagen Planungssicherheit verschafft und es bietet eine gute Grundlage zur parlamentarischen Beratung. Wir wollen mit den neuerlichen Maßnahmen den Zubau auf 2,5 bis 3,5 Gigawatt begrenzen, damit der Netzausbau hinterherkommen kann und die Umlage nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) für den Verbraucher nicht über 3,5 Cent pro Kilowattstunde steigt.“Zudem eröffnet das neu eingeführte „Marktintegrationsmodell“ Anlagenbetreibern die Möglichkeit einen Teil ihres produzierten Stroms selbst zu verbrauchen. „So kann z.B. die Lüftung in einem Schweinestall über die PV-Anlage auf dem Wohnhausdach nebenan betrieben werden und der Strom muss nicht erst noch in das Stromnetz eingespeist werden, weil es ein paar Cent mehr bringt“, so Frau Heil. „Wir haben weltweit Produktionskapazitäten von 60 Gigawatt und einen erwarteten Zubau von nur 25 Gigawatt. Das bedeutet, dass wir eine Überproduktion bei sinkender Nachfrage haben, auf die die Politik reagieren muss“, so die Verbraucherschutz-beauftragte der CDU/CSU. Die Bundestagsabgeordnete führt weiter aus: „Von der staatlichen deutschen Förderung profitieren vor allem auch ausländische Modulhersteller, gerade aus China und Asien.“ Der Zubau im ersten Halbjahr 2011 stammt nur zu 15 Prozent von deutschen Herstellern. Ganze 60 Prozent der in Deutschland installierten Anlagen sind aus chinesischer Produktion. Gleichwohl können sich nach Ansichts Heils die heimischen Handwerksbetriebe, die Photovoltaikanlagen aufbauen, mit dieser neuen Situation gut arrangieren: Module werden immer preiswerter und können auch bei sinkender Einspeisevergütung noch wirtschaftlich vertrieben werden. Dies gelte im Gegenschluss auch für die Hauseigentümer, die in die Anlagen investieren und immer noch sehr gute Renditen auf das eingesetzte Kapital erzielen können. „Es war seit jeher Maxime der Photovoltaikförderung, die staatlichen Subventionen Schritt für Schritt mit steigender Wirtschaftlichkeit des Solarstroms und sinkenden Investitionskosten für die Anlagen abzubauen. Alles andere wäre volkswirtschaftlich nicht zu vertreten.“„Der neuerliche Gesetzentwurf unterstreicht das Bestreben der CDU/CSU den erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien fortzuführen. Unser Ziel bleibt es die den Ausbau bis 2020 auf 52 Gigawatt auszuweiten. Wir tun dies jetzt nur auf einem nachhaltigeren Weg, der die Verbraucher nicht unverhältnismäßig belastet,“ so die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU.