Heil/Heveling: Meilenstein für den individuellen Rechtsschutz im Internet — Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weist auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am gestrigen Mittwoch geurteilt, dass Suchmaschinen Links löschen müssen, wenn diese gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Dazu erklären die Verbrauchschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, und der Berichterstatter für Internetrecht, Ansgar Heveling: „Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH, weil sie das Recht auf Selbstbestimmung über die eigenen Daten stärkt. Der EuGH hat klargestellt, dass Suchmaschinenbetreiber für die Einträge verantwortlich sind und sie sich nicht hinter ihren Algorithmen verstecken dürfen. Das ist ein Meilenstein für den individuellen Rechtsschutz im Internet. Jetzt müssen aber schnellstmöglich die gesetzgeberischen Folgerungen aus dem Urteil gezogen werden, damit die Verbraucher dieses Recht auch tatsächlich durchsetzen können und keinen langen Rechtsweg gehen müssen. Das Urteil bedeutet aber kein generelles ‚Recht auf Vergessen‘. Denn die Verbraucher haben Anspruch darauf, dass Links gelöscht werden, nicht aber die Einträge zunächst nur einen selbst. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass dieses Recht auf Vergessen als Teil des digitalen Ordnungsrahmens gesetzlich konkretisiert wird.“