22. Juli 2011

Heil/Holzenkamp: — Europaweit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung kommt

Das Euro­pa­par­la­ment hat heu­te ein­heit­li­che Kenn­zeich­nungs­re­geln für Lebens­mit­tel ver­ab­schie­det. Am 22. Juni 2011 hat­ten sich bereits die Ver­tre­ter der EU-Mit­­glie­d­­staa­­ten dar­auf ver­stän­digt. Spä­tes­tens ab 2015 wer­den in den EU-Län­­dern ein­heit­li­che und ver­brau­cher­freund­li­che Infor­ma­tio­nen auf allen Lebens­mit­tel­pa­ckun­gen zu fin­den sein. Hier­zu erklärt die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil und der ver­brau­cher­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Franz-Josef Holzenkamp:„Die Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Par­la­ments“ auf ein­heit­li­che Kenn­zeich­nungs­pflich­ten ist ein Erfolg für die Ver­brau­cher. Auf den ers­ten Blick kann die­ser nun die wich­tigs­ten Nähr­stof­fe und All­er­ge­ne erfas­sen und ent­schei­den, was sei­ner Ernäh­rung zuträg­lich ist. Wir bedan­ken uns aus­drück­lich bei der CDU-Euro­­pa­a­b­­ge­or­d­­ne­­ten und zustän­di­gen Bericht­erstat­te­rin Rena­te Som­mer für die kon­se­quen­te und gute Ver­hand­lungs­füh­rung und den hohen Arbeitseinsatz.Die neu­en Rege­lun­gen betref­fen den Nähr­wert, Lebens­mit­teli­mi­ta­te (z.B. Ana­log­kä­se oder Kle­be­fleisch), All­er­ge­ne, die Her­kunfts­be­zeich­nung, das Datum des Ein­frie­rens sowie die Min­dest­schrift­grö­ße, in der die­se Anga­ben gemacht wer­den müs­sen, und deren Platzierung.Kaloriengehalt und sechs Nähr­stof­fe müs­sen nun ver­pflich­tend und in einer über­sicht­li­chen Tabel­le auf­ge­führt wer­den. Damit man sie bes­ser ver­glei­chen kann, wer­den die Nähr­stoff­ge­hal­te immer bezo­gen auf 100 Gramm oder 100 Mil­li­li­ter ange­ge­ben. Das ist die end­gül­ti­ge Absa­ge an eine Ampel­kenn­zeich­nung, die wir stets abge­lehnt hat­ten. Mög­lich sind zusätz­li­che Anga­ben in Por­tio­nen. In Deutsch­land hat ein Groß­teil der Her­stel­ler bereits frei­wil­lig das „1 plus 4“-Modell des Bun­des­ver­brau­cher­mi­nis­te­ri­ums auf der Vor­der­sei­te vie­ler Pro­duk­te umge­setzt. Sämt­li­che Infor­ma­tio­nen müs­sen gut les­bar sein und min­des­tens in 1,2 Mil­li­me­ter gro­ßer Schrift gedruckt wer­den. Beson­ders wich­tig und rich­tig für die Ver­brau­cher ist die Kenn­zeich­nung von Lebens­mit­teli­mi­ta­ten. Die Ver­wen­dung von Ana­log­kä­se in einer Lasa­gne muss zum Bei­spiel in unmit­tel­ba­rer Nähe des Pro­dukt­na­mens ange­ge­ben wer­den. Auch „Kle­be­fleisch“ muss künf­tig mit dem Hin­weis „aus Fleisch­stü­cken zusam­men­ge­fügt“ deut­lich kennt­lich gemacht wer­den. Die CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on begrüßt die neu­en Rege­lun­gen. Die­se sind dem Ver­brau­cher eine wich­ti­ge Ent­schei­dungs­hil­fe und erleich­tern All­er­gi­kern den Einkauf.