Heil/Holzenkamp: — Europaweit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung kommt
Das Europaparlament hat heute einheitliche Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel verabschiedet. Am 22. Juni 2011 hatten sich bereits die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt. Spätestens ab 2015 werden in den EU-Ländern einheitliche und verbraucherfreundliche Informationen auf allen Lebensmittelpackungen zu finden sein. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil und der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp:„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments“ auf einheitliche Kennzeichnungspflichten ist ein Erfolg für die Verbraucher. Auf den ersten Blick kann dieser nun die wichtigsten Nährstoffe und Allergene erfassen und entscheiden, was seiner Ernährung zuträglich ist. Wir bedanken uns ausdrücklich bei der CDU-Europaabgeordneten und zuständigen Berichterstatterin Renate Sommer für die konsequente und gute Verhandlungsführung und den hohen Arbeitseinsatz.Die neuen Regelungen betreffen den Nährwert, Lebensmittelimitate (z.B. Analogkäse oder Klebefleisch), Allergene, die Herkunftsbezeichnung, das Datum des Einfrierens sowie die Mindestschriftgröße, in der diese Angaben gemacht werden müssen, und deren Platzierung.Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen nun verpflichtend und in einer übersichtlichen Tabelle aufgeführt werden. Damit man sie besser vergleichen kann, werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Das ist die endgültige Absage an eine Ampelkennzeichnung, die wir stets abgelehnt hatten. Möglich sind zusätzliche Angaben in Portionen. In Deutschland hat ein Großteil der Hersteller bereits freiwillig das „1 plus 4“-Modell des Bundesverbraucherministeriums auf der Vorderseite vieler Produkte umgesetzt. Sämtliche Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift gedruckt werden. Besonders wichtig und richtig für die Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten. Die Verwendung von Analogkäse in einer Lasagne muss zum Beispiel in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Auch „Klebefleisch“ muss künftig mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ deutlich kenntlich gemacht werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die neuen Regelungen. Diese sind dem Verbraucher eine wichtige Entscheidungshilfe und erleichtern Allergikern den Einkauf.