CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil zur Ablehnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreements — Ablehnung von ACTA: nicht im Sinne des Verbraucherschutzes
Das Europaparlament hat das Urheberrechtsabkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA abgelehnt. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil: „Es ist richtig, dass das europäische Parlament ACTA mit Blick auf die internetbezogenen Regelungen abgelehnt hat. Diese hätten Deutschland ohnehin nicht zu Veränderung an der aktuellen Rechtslage verpflichtet. Es ist problematisch, wenn solche Verträge wie ein Geheimabkommen ausgearbeitet werden. Dies schafft kein Vertrauen in der Bevölkerung.Aus verbraucherpolitischer Sicht ist die Bekämpfung von Produktpiraterie und Markenfälschung wie sie ACTA vorgesehen hat, wichtig. Dieser Bereich ist in der öffentlichen Diskussion um Acta viel zu wenig beleuchtet worden.Mit ACTA hätten wir unsere hohen europäischen Standards zum Schutz geistigen Eigentums exportieren können. Unsere Märkte in Europa und auf der Welt werden von gefälschten Produkten überschwemmt. Millionen von Verbrauchern kaufen minderwertige Produkte, die zum Teil gesundheitsgefährdend sind. Der bekannte Markenname bei gefälschten Produkten führt die Verbraucher in die Irre, denn er verlässt sich auf den guten Markennamen. Das kann sehr schnell gefährlich werden, wenn es sich beispielsweise um minderwertige Auto- oder Maschinenteile oder um Medikamente handelt.ACTA wäre nur ein kleiner Schritt zur Verbesserung der Situation gewesen, da die Hauptverursacher China und Indien das Abkommen nicht unterzeichnet hätten. Aber auch mit einem kleinen ersten Schritt, macht man sich auf den richtigen Weg. Das europäische Parlament ist aufgerufen, dieses Thema unabhängig von ACTA zu lösen.”