8. Juli 2011

Kostenfallen im Internet-Handel werden entschärft — Button-Lösung kommt

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat ges­tern der neu­en Richt­li­nie zum Ver­brau­cher­schutz zuge­stimmt. Dazu erklä­ren der Vor­sit­zen­de der Arbeits­grup­pe Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Franz-Josef Hol­zen­kamp und die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil:„Die Uni­ons­frak­ti­on im Bun­des­tag begrüßt grund­sätz­lich die neu­en Rege­lun­gen in der EU-Ver­­­brau­cher­rich­t­­li­­nie, da sie eine wich­ti­ge Stär­kung der Ver­brau­cher­rech­te im Euro­päi­schen Bin­nen­markt bedeu­ten. Vor allem die soge­nann­te But­­ton-Lösung bei Online-Geschäf­­ten ist ein gro­ßer Fort­schritt für die Kun­den. Einen gro­ßen Teil der Kos­ten­fal­len im Inter­­net-Han­­del wird man künf­tig damit ent­schär­fen können.Die Vor­ga­ben sind aus deut­scher Sicht aber nicht nur posi­tiv zu bewer­ten. Nach dem Bür­ger­li­chen Gesetz­buch gilt neben der nun auf euro­päi­scher Ebe­ne über­nom­me­nen 14-Tage-Rege­­lung ein unbe­fris­te­tes Wider­­rufs- bezie­hungs­wei­se Rück­ga­be­recht bei feh­len­der Rechts­be­leh­rung. Nach der EU-Rich­t­­li­­nie ist nur noch eine Frist­ver­län­ge­rung auf ein Jahr vor­ge­se­hen. Außer­dem kön­nen dem Kun­den künf­tig die Kos­ten der Rück­sen­dung bei Nicht­ge­fal­len der zuge­sand­ten Ware auf­er­legt wer­den. Das ist in Deutsch­land nach gel­ten­dem Recht eben­falls nicht möglich.Dem heu­te gefun­de­nen Ver­hand­lungs­er­geb­nis sind zwei­ein­halb Jah­re zäher Ver­hand­lun­gen auf EU-Ebe­­ne vor­aus­ge­gan­gen, in denen Deutsch­land stets dar­auf ach­ten muss­te, nicht zu weit hin­ter das hohe deut­sche Ver­­­brau­cher­­schutz-Niveau zurück­zu­fal­len. Die Mit­glieds­staa­ten haben nun zwei Jah­re Zeit für die Umset­zung der neu­en Rege­lun­gen in natio­na­les Recht.”