Sorgen kurz vor Schulbeginn — Bundestagsabgeordnete spricht mit besorgten Eltern über die Neuregelung des Transports zur Landesschule für Blinden und Sehbehinderte in Neuwied
Auf Grund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2010 ist der Landkreis Neuwied für die Beförderung aller Schulkinder der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied zuständig. Denn bisher war Landkreis, in dem die Kinder wohnen, für den Transport zuständig und mussten auch die Kosten tragen. Ab dem Schuljahr 2012/2013 ist nun der Landkreis für den Transport zuständig, in dem sich die Schule befindet, also Neuwied. Aus diesem Grund wurde der Transport neu ausgeschrieben und andere Unternehmen bekamen den Zuschlag.[MEHR]Die Wahlkreisabgeordnete für Ahrweiler/Mayen-Koblenz, Mechthild Heil MdB, sprach mit betroffenen Eltern, deren Kinder nun von einem anderen Busunternehmen zur Landesschule befördert werden. Im Gespräch mit der Wahlkreisabgeordneten betonten die Eltern, wie wichtig der persönliche Kontakt für die Kinder ist. Fahrer und Begleitperson müssen die Kinder kennen, um auf ihre speziellen Bedürfnisse eingehen zu können. Die körperlichen- geistigen Behinderungen der Kinder seien sehr unterschiedlich und beschränkten sich nicht nur auf fehlendes Sehvermögen. Die Eltern machen sich Sorgen, dass die Kinder von den neuen Busunternehmen nicht mehr so individuell betreut werden, wie zuvor. Mit der Bitte, den Sachverhalt noch einmal zu prüfen, ist die Bundestagsabgeordnete an den Landrat von Neuwied, Rainer Kaul, herangetreten.