Produktinformationsblätter — Heil/Holzenkamp: Besserer Anlegerschutz durch Beipackzettel
Ab dem 1. Juli erhalten Verbraucher bei einer Wertpapierberatung durch Banken und andere Finanzdienstleistungsinstitute ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:„Mit den Beipackzetteln für die Wertpapierberatung setzt die Koalition ihr Versprechen für mehr Verbraucherschutz und Transparenz im Kapitalmarkt um. Ziel der Verbraucherschützer der CDU/CSU ist es, dass Finanzprodukte für Verbraucher klar verständlich und vergleichbar sind. Der Kunde wird dadurch in die Lage versetzt, durch zielgenaue und werbefreie Informationen eine abgewogene Kaufentscheidung zu treffen und die für ihn geeignete Anlage zu finden. Damit die Verbraucher klare und überschaubare Informationen an die Hand bekommen, dürfen die Beipackzettel nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen. Nur bei Derivaten oder Termingeschäften umfassen die Angaben drei Seiten. Damit der Kunde auf einen Blick alles Wesentliche erfasst, müssen die Produktinformationsblätter:• die Art des Anlageprodukts, • seine Funktionsweise, • die damit verbundenen Risiken, • die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie • die mit der Anlage verbundenen Kosten enthalten.Um die Qualität der Informationen auch in Zukunft zu stärken und eine Vergleichbarkeit der Produktinformationsblätter weiter voranzutreiben, werden wir die Pflicht zur Bereitstellung eines „Beipackzettels“ auch auf die Produkte des Grauen Kapitalmarktes ausweiten. Die entsprechende Gesetzesinitiative wird zurzeit vom Bundestag beraten.Die Banken sind aufgefordert, ihr Versprechen der Vergleichbarkeit einzulösen. Wir fordern die Finanzbranche auf, diesen Weg mit Hilfe freiwilliger Vereinbarungen zu beschreiten. Hier sind die Banken gefordert! Auch eine wissenschaftliche Überprüfung der Qualität und Verständlichkeit der Informationsblätter durch das Verbraucherschutzministerium wird den Anlegerschutz weiter stärken.“