27. Sep­tem­ber 2024

CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringt Antrag zur Stärkung des Ehrenamts in den Deutschen Bundestag ein: Mechthild Heil MdB (CDU): „Vereine und Ehrenamtler müssen bei neuen Regelungen einbezogen werden“

Rund sechs­ein­halb Stun­den pro Woche muss ein Ver­ein durch­schnitt­lich zur Büro­kra­tie­be­wäl­ti­gung auf­brin­gen. Wert­vol­le Zeit, die an ande­rer Stel­le fehlt. „Bei der Regu­lie­rung von Ehren­­amts- und Ver­eins­ar­beit muss sich der Staat daher wie­der zurück­neh­men. Statt­des­sen gilt es, das Ehren­amt stär­ker zu för­dern und es attrak­ti­ver zu machen“, so die hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mecht­hild Heil, die sich mit ihrer CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on für eine Stär­kung des Ehren­amts ein­setzt. In die­ser Woche bringt sie einen ent­spre­chen­den Antrag mit kon­kre­ten Maß­nah­men in den Deut­schen Bun­des­tag ein.

Mecht­hild Heil betont: „Ehren­amt­ler, die sich mit gro­ßer Lei­den­schaft in den unter­schied­lichs­ten Ver­ei­nen enga­gie­ren, leis­ten einen unschätz­ba­ren Bei­trag für unse­ren gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt. Rund 30 Mil­lio­nen Men­schen sind in Deutsch­land in über 600.000 gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­nen ehren­amt­lich aktiv. Beson­ders in länd­li­chen Regio­nen wie unse­rer ist ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment eine tra­gen­de Säu­le für ein funk­tio­nie­ren­des Gemein­we­sen. Gleich­zei­tig sieht sich das Ehren­amt zuneh­mend mit über­bor­den­der Büro­kra­tie, staat­li­cher Rege­lungs­sucht und man­geln­der Fle­xi­bi­li­tät konfrontiert.“

Die Uni­ons­frak­ti­on setzt sich in ihrem Antrag unter ande­rem ein für:

  • Eine Absen­kung der Büro­kra­tie­kos­ten im Ehren­amt um min­des­tens 25 Prozent.
  • Eine dau­er­haf­te Redu­zie­rung der Büro­kra­tie­be­las­tung mit der „One in, two out“- Regel: Für jede neue Belas­tung müs­sen dop­pelt so vie­le abge­baut werden.
  • Einen Pra­xi­scheck Ehren­amt: Neue Rege­lun­gen müs­sen ehren­amts­taug­lich sein. Ehren­amt­ler und Ver­ei­ne sol­len bei der Über­prü­fung mit ihren wert­vol­len Erfah­run­gen ein­be­zo­gen werden.
  • Eine Erwei­te­rung der Haf­tungs­be­frei­ung bei nicht-gro­­ber Fahrlä
  • Eine Anhe­bung der Übungs­­­lei­­ter- und Ehren­amts­pau­scha­le: Auf­grund der Infla­ti­on und des wach­sen­den Man­gels an neben­be­ruf­li­chen Tätig­kei­ten ist die Ehren­amts­pau­scha­le auf 1 200 Euro anzu­he­ben, die für Übungs­lei­ter auf 3 600 Euro.
  • Eine Erhö­hung des Prü­fungs­in­ter­valls der Gemein­nüt­zig­keit von drei auf fünf Jah­re, denn die Prü­fung stellt vie­le vor gro­ße, vor allem zeit­li­che Herausforderungen.
  • Eine Ver­ein­fa­chung der Erklä­rungs­pflich­ten bei Umsatz­steu­er­pflicht. Zur Ent­las­tung des Ehren­amts soll es künf­tig für Ver­ei­ne unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aus­rei­chen, einen form­lo­sen Antrag für die Dau­er von fünf Jah­ren abzugeben.