14. Juli 2023

Stellungnahme zum Einbehalt von EU-Mitteln aus dem „Solidaritätsfonds“ aus Anlass der Flutkatastrophe im Jahr 2021 in Höhe von 613 Millionen Euro durch die Bundesregierung

Mit den Mit­teln der EU könn­ten nach­hal­ti­ge Struk­tu­ren in den flut­be­trof­fe­ne­nen Kom­mu­nen des Krei­ses Ahr­wei­ler geschaf­fen wer­den, vor allem auch sol­che, die nicht expli­zit zum Bereich des Wie­der­auf­baus gehören.

So ist bei den Inves­ti­tio­nen in vor­her nicht vor­han­de­nen Bau­wer­ke zum Hoch­­­was­­ser- und Stark­re­gen­schutz mit drei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trä­gen zu rech­nen, die für Däm­me, Rück­hal­te­be­cken, Reten­tio­nen und Kas­ka­den im Ahrtal und den Sei­ten­tä­lern auf­ge­wen­det wer­den müs­sen. Hier wären die Gel­der aus Brüs­sel gut angelegt!

Auch die Stär­kung der Wirt­schafts­struk­tu­ren im Ahrtal ist ein zen­tra­les Anlie­gen. So wären Inves­ti­tio­nen in zeit­ge­mäs­se tou­ris­ti­sche High­lights — Sky­walk, Hän­ge­brü­cke, Seil­bahn – ange­bracht, um Gäs­te anzulocken.

Wei­te­re Ver­wen­dungs­mög­lich­kei­ten von EU-Mitteln:

  • Neu­bau des Schul­zen­trums Bachem mit Leva­­na- und Don-Bosco Schu­le an ande­rer, flut­si­che­rer Stelle
  • Finan­zie­rung einer gro­ßen kreis­wei­ten Auf­­­bau-GmbH mit hohem Exper­­ten-Know-how zu pro­fes­sio­nel­len Bewäl­ti­gung der Aufbauarbeiten
  • Finan­zie­rung der kom­mu­na­len Bau­leit­pla­nung für die zahl­rei­chen Cam­­ping- und Wohn­mo­bil­stell­plät­ze sowie wei­te­re Aus­sen­be­reichs­vor­ha­ben wie etwa Sportstätten
  • Finan­zie­rung der Umset­zungs­maß­nah­men der vom Bund geför­der­ten Unter­su­chung „Zukunfts­stra­te­gie für das Ahrtal“ wie z.B. E‑L­P­­WAN-Infra­­struk­­tur zur Früh­war­nung, Mobi­­li­­täts-Lade­in­fra­­struk­­tur, On-Demand-Mobi­­li­­tät, Ent­wick­lungs­ge­sell­schaft Tou­ris­mus, Ahrtal-Zetrum für Fach­kräf­te oder Remo­­te-Work-Regi­on Ahrtal

Beim Wie­der­auf­bau müs­sen Kreis und Kom­mu­nen im Ahrtal die Maß­nah­men im hohen Bereich vor­fi­an­zie­ren, weil das Land aus Mit­teln des Son­der­ver­mö­gens „Auf­bau­hil­fe 2021“ nur Abschlags­zah­lun­gen leis­tet und die end­gül­ti­ge Abrech­nung erst nach Been­di­gung der Bau­maß­nah­men erfolgt. Bei den stark gestie­ge­nen Zin­sen wäre es weit­aus sinn­vol­ler, die EU-Mit­­tel für die Zins-Finan­­zie­rung die­ser kom­mu­na­len Liqui­di­täts­kre­di­te zu ver­wen­den, anstatt sie im Bun­des­haus­halt einzustreichen.