1. Okto­ber 2022

Kommunen und Einrichtungen der Region mehr Zeit für größere Baumaßnahmen geben — Mechthild Heil MdB: Fristverlängerung für Bundesprogramm ist wichtig

Ver­zö­ge­run­gen im Bau­ab­lauf sind ange­sichts aus­ge­buch­ter Gewer­ke, Fach­kräf­te­man­gel und Lie­fer­eng­päs­sen fast an der Tages­ord­nung. Dass die Ampel-Regie­rung daher eine Frist­ver­län­ge­rung für den Ein­bau von Raum­lüf­tungs­an­la­gen in Schu­len, Kitas und Pfle­ger­ein­rich­tun­gen ablehnt, sei für die Kom­mu­nen fatal. Am 28. Sep­tem­ber 2022 hat der Haus­halts­aus­schuss über eine Frist­ver­län­ge­rung im Bun­des­pro­gramm zur För­de­rung infek­ti­ons­schutz­ge­rech­ter raum­luft­tech­ni­scher Anla­gen (RLT-Anla­­gen) bera­ten. Die Uni­on spricht sich dafür aus, den antrag­stel­len­den Kom­mu­nen sowie Bil­­dungs- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eine Frist­ver­län­ge­rung über die — für grö­ße­re Bau­maß­nah­men — vor­ge­se­he­nen 12 Mona­te hin­aus zu gewähren.

Die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mecht­hild Heil hält die­se Ableh­nung für falsch: „Das ist für die Kom­mu­nen eine Ent­täu­schung. Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um stellt für das kom­men­de Jahr noch­mal 1,3 Mrd. Euro für den Ein­bau von RLT-Anla­­gen ins Schau­fens­ter, die nun unter Umstän­den gar nicht abge­ru­fen wer­den.“ Bis­lang konn­ten Antrag­stel­ler bei För­der­pro­gram­men des Bun­des davon aus­ge­hen, dass ein gewis­ser Ver­trau­ens­schutz besteht: Wer frist­ge­recht und frei von Form­feh­lern ein­reicht, bekommt Geld – und För­der­richt­li­ni­en, die ja eben die­se Frist­ver­län­ge­rung erlau­ben, wer­den umge­setzt. Jetzt heißt es: Dar­aus wird nichts. Bür­ger­meis­ter, Rek­to­ren und Geschäfts­füh­rer, die durch Ver­zö­ge­run­gen im Bau­ab­lauf unver­schul­det in Not gera­ten sind, hin­gen nun in der Luft.