CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil kritisiert Ausschluss der Kirchen von Gedenkveranstaltung des Landkreises für die Flutopfer: Kirchen bei Gedenkveranstaltung unerwünscht?
„Ich bin mehr als irritiert, dass der Landkreis Ahrweiler, nach Auskunft der Landrätin Cornelia Weigand, bei der Gedenkveranstaltung für die Flutopfer die Kirchen ‚außen vor lassen‘ möchte – offensichtlich auch auf Betreiben der Landesregierung“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil in Reaktion auf die Kreistagssitzung am Dienstag. Die angeführte vermeintliche Einhaltung der weltanschaulichen Neutralität des Staates sei aus ihrer Sicht eine vorgeschobene Begründung, denn eine Pflicht zum zwanghaften Abstand halten zwischen Staat und Kirche sehe das Grundgesetz gerade nicht vor. „Nach meinem Eindruck sollen hier vielmehr Gesellschaftliche Gruppen, vielleicht aus ideologischen Gründen, bewusst marginalisiert werden – und dass obwohl die traumatischen Ereignisse der Flutnacht von uns allen gerade mehr Zusammenhalt verlangen, statt zu spalten“, betont Mechthild Heil in ihrer Stellungnahme. Sie halte es für selbstverständlich, wenn an einer zentralen Gedenkveranstaltung auch Glaubensgemeinschaften in angemessener Form beteiligt werden.
Mechthild Heil: „Ich möchte auch darauf verweisen, dass die Beteiligung der Kirchen an solchen staatlich organisierten Veranstaltungen bundesweit die Norm und nicht die Ausnahme darstellt.“ Jedenfalls könne sie sich an keinen Volkstrauertag, keine Gedenkfeier für Afghanistan-Gefallene und kein Gedenken an Opfer von Katastrophen oder Straftaten erinnern, bei der eine Beteiligung der Kirchen explizit ausgeschlossen worden sei. „Niemand muss in Deutschland glauben, aber jeder darf es. Und unzweifelhaft ist Glaube für viele ein Halt, gerade in schwierigen Situationen, wie in der Flutnacht am 14. Juli und danach. Der ausdrückliche Ausschluss der großen Glaubensgemeinschaften durch Frau Weigand erschließt sich mir deshalb nicht“, gibt Mechthild Heil der Landrätin mit auf den Weg. Sie hoffe jedenfalls, dass die Vertreter der Kirchen zu der Gedenkveranstaltung wenigstens in geeigneter Weise als Gäste eingeladen werden. Mechthild Heil abschließend: „Vielleicht überdenken Landrätin und Landesregierung an dieser Stelle auch noch einmal ihre Position und kommen zu einer mehr integrierenden und wertschätzenden Vorgehensweise.“