2. Juni 2022

CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil kritisiert Ausschluss der Kirchen von Gedenkveranstaltung des Landkreises für die Flutopfer: Kirchen bei Gedenkveranstaltung unerwünscht?

Ich bin mehr als irri­tiert, dass der Land­kreis Ahr­wei­ler, nach Aus­kunft der Land­rä­tin Cor­ne­lia Weig­and, bei der Gedenk­ver­an­stal­tung für die Flut­op­fer die Kir­chen ‚außen vor las­sen‘ möch­te – offen­sicht­lich auch auf Betrei­ben der Lan­des­re­gie­rung“, so die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil in Reak­ti­on auf die Kreis­tags­sit­zung am Diens­tag. Die ange­führ­te ver­meint­li­che Ein­hal­tung der welt­an­schau­li­chen Neu­tra­li­tät des Staa­tes sei aus ihrer Sicht eine vor­ge­scho­be­ne Begrün­dung, denn eine Pflicht zum zwang­haf­ten Abstand hal­ten zwi­schen Staat und Kir­che sehe das Grund­ge­setz gera­de nicht vor. „Nach mei­nem Ein­druck sol­len hier viel­mehr Gesell­schaft­li­che Grup­pen, viel­leicht aus ideo­lo­gi­schen Grün­den, bewusst mar­gi­na­li­siert wer­den – und dass obwohl die trau­ma­ti­schen Ereig­nis­se der Flut­nacht von uns allen gera­de mehr Zusam­men­halt ver­lan­gen, statt zu spal­ten“, betont Mecht­hild Heil in ihrer Stel­lung­nah­me. Sie hal­te es für selbst­ver­ständ­lich, wenn an einer zen­tra­len Gedenkveran­staltung auch Glau­bens­ge­mein­schaf­ten in ange­mes­se­ner Form betei­ligt werden.

Mecht­hild Heil: „Ich möch­te auch dar­auf ver­wei­sen, dass die Betei­li­gung der Kir­chen an sol­chen staat­lich orga­ni­sier­ten Ver­an­stal­tun­gen bun­des­weit die Norm und nicht die Aus­nah­me dar­stellt.“ Jeden­falls kön­ne sie sich an kei­nen Volks­trau­er­tag, kei­ne Gedenk­fei­er für Afgha­­ni­­stan-Gefal­­le­­ne und kein Geden­ken an Opfer von Kata­stro­phen oder Straf­ta­ten erin­nern, bei der eine Betei­li­gung der Kir­chen expli­zit aus­ge­schlos­sen wor­den sei. „Nie­mand muss in Deutsch­land glau­ben, aber jeder darf es. Und unzwei­fel­haft ist Glau­be für vie­le ein Halt, gera­de in schwie­ri­gen Situa­tio­nen, wie in der Flut­nacht am 14. Juli und danach. Der aus­drück­li­che Aus­schluss der gro­ßen Glau­bens­ge­mein­schaf­ten durch Frau Weig­and erschließt sich mir des­halb nicht“, gibt Mecht­hild Heil der Land­rä­tin mit auf den Weg. Sie hof­fe jeden­falls, dass die Ver­tre­ter der Kir­chen zu der Gedenk­ver­an­stal­tung wenigs­tens in geeig­ne­ter Wei­se als Gäs­te ein­ge­la­den wer­den. Mecht­hild Heil abschlie­ßend: „Viel­leicht über­den­ken Land­rä­tin und Lan­des­re­gie­rung an die­ser Stel­le auch noch ein­mal ihre Posi­ti­on und kom­men zu einer mehr inte­grie­ren­den und wert­schät­zen­den Vorgehensweise.“