CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz besucht „Hochwasserregion Ahrtal: Wir lassen die Menschen nicht im Stich“
Mitglieder der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Deutschen Bundestag haben am Montag das Ahrtal besucht und sich ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung nach der verheerenden Flutkatastrophe gemacht. Am Mittwoch debattiert der Deutsche Bundestag in einer Sondersitzung in erster Lesung über Gesetzesentwürfe zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe. „Uns war es wichtig, im Vorfeld der Sitzung mit Betroffenen im Ahrtal ins Gespräch zu kommen und uns ein persönliches Bild vor Ort zu machen.“, erklären die heiemische CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil und der Vorsitzende der Landesgruppe, Patrick Schnieder MdB.
Neben Schnieder waren die Abgeordneten Peter Bleser, Ursula Groden-Kranich, Antje Lezius und Jan Metzler vor Ort. Mechthild Heil als Wahlkreisabgeordnete informierte ihre Kollegen über das Ausmaß der Schäden und den Stand der Aufbaumaßnahmen. In Rech, Mayschoß und Dernau kamen die Abgeordneten sowohl mit Einsatzkräften von Bundeswehr und THW als auch mit betroffenen Privatpersonen und Gewerbetreibenden ins Gespräch.
„Viele in der Region haben alles verloren. Wir lassen diese Menschen nicht im Stich. Der Bund wird kurzfristig umfassende Hilfen zur Verfügung stellen. Von unserem Besuch nehmen wir wichtige Hinweise für die anstehenden parlamentarischen Beratungen mit. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Kommunen beim Wiederaufbau eingebunden werden und größtmögliche Flexibilität erhalten. Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, an welcher Stelle die Mittel eingesetzt werden müssen. Das sollte nicht von oben geregelt werden. Der Wiederaufbau der Infrastruktur muss dabei zukunftsfähig und klimafreundlich gestaltet werden. Hierzu zählt beispielsweise die Elektrifizierung der Ahrtalbahn und ihr Ausbau bis nach Adenau.“, so die rheinland-pfälzischen CDU-Paralamentarier.
Zum Hintergrund: Der Deutsche Bundestag tritt am 25. August zu einer Sondersitzung zusammen. In erster Lesung beraten die Abgeordneten über ein Gesetz zur Errichtung eines Wiederaufbaufonds. Für betroffene Wohnungs- und Hausbesitzer ohne Versicherung sind Entschädigungen in Höhe von 80 Prozent der Schadensumme vorgesehen. Wurde der Abschluss einer Versicherung abgelehnt, soll die vollständige Schadensumme ausgezahlt werden. Gewerbetreibende und Unternehmen erhalten 80 Prozent der Gewinnausfälle der letzten sechs Monate. Eine Vermögens- oder Bedürftigkeitsprüfung sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Unternehmen können zudem Kurzarbeit beantragen und sollen zunächst bis Oktober von der Insolvenzantragspflicht befreit werden.