8. April 2021

Mechthild Heil MdB (CDU) will schnellere Baulandmobilisierung — Paragraf 13b Baugesetzbuch soll vereinfachte Bebauungspläne ermöglichen: „Wohnen im ländlichen Raum ist Ziel vieler Menschen“

Der länd­li­che Raum und klei­ne­re Gemein­den sind viel­fach „Wunsch­wohn­ort“ der Deut­schen, so die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil mit Blick auf eine aktu­el­le For­­sa-Umfra­­ge zur Wohn­si­tua­ti­on im Lan­de. „Auf die Fra­ge nach ihrem Wunsch­wohn­ort wür­den 27 Pro­zent der Bun­des­bür­ger am liebs­ten im länd­li­chen Raum in einer Gemein­de mit bis zu 5.000 Ein­woh­nern woh­nen. 21 Pro­zent bevor­zu­gen eine Klein­stadt mit 5.000 bis 20.000 Ein­woh­nern,“ so die CDU-Par­la­­man­­ter­ai­er­­in. Sie sieht damit bei fast der Hälf­te der Mne­schen in Deutsch­land ein kla­res Votum für den länd­li­chen Raum, zu dem auch der Wahl­kreis Ahrweiler/Mayen zählt. „Eigen­heim­ver­bo­te ande­rer Par­tei­en oder eine Poli­tik nur für die grö­ße­ren Städ­te erhal­ten damit eine kla­re Abfuhr.“

Mecht­hild Heil ist auch Vor­sit­zen­de des Bun­des­tags­aus­schus­ses für Bau­en und will nicht zuletzt aus die­ser Funk­ti­on her­aus im Rah­men der lau­fen­den Bera­tun­gen eines ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurfs die Mobi­li­sie­rung von Bau­land schnel­ler vor­an brin­gen. Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, dass die Kom­mu­nen bei der Akti­vie­rung von Bau­land und der Siche­rung bezahl­ba­ren Woh­nens unter­stützt wer­den sol­len, so die Abge­ord­ne­te. Hin­ter­grund ist der wei­ter­hin bestehen­de hohe Bedarf an neu­en Woh­nun­gen, der zügig gedeckt wer­den soll, natür­lich auch ergän­zend durch städ­te­bau­li­che Kon­zep­te der Innen­ent­wick­lung. Kern­punkt der ange­streb­ten Rege­lun­gen ist die erneu­te Akti­vie­rung des Para­gra­fen 13b des Bau­ge­setz­bu­ches, der pla­nungs­be­schleu­ni­gen­de Maß­nah­men ent­hält. Über die Anwen­dung der Rege­lung wür­den die Kom­mu­nen vor Ort ent­schei­den. Davon unbe­rührt blie­be wie bis­her der gesetz­li­che Vor­rang der Innen­ent­wick­lung, den die Kom­mu­nen auch bei einer Ver­län­ge­rung von 13b BauGB zu beach­ten haben.

Der gerin­ge Umfang ent­spre­chen­der Flä­chen von jeweils maxi­mal 10.000 Qua­drat­me­tern sowie die vor­ge­schrie­be­ne Nut­zung für Wohn­be­bau­ung spre­chen für ein Wie­der­auf­grei­fen der 13b-Pla­­nungs­­­be­­schleu­­ni­­gung. Die Umwelt­be­lan­ge sind hier im Rah­men des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens abzu­wä­gen. Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te dazu: „Es soll gera­de jun­gen Fami­li­en in länd­li­chen Räu­men die Mög­lich­keit gege­ben wer­den, sich vor Ort Wohn­ei­gen­tum auf­zu­bau­en. Dafür muss bei feh­len­dem Ange­bot an Flä­chen in bereits bebau­ten Sied­lungs­be­rei­chen auch die zügi­ge Inan­spruch­nah­me neu­er Bau­flä­chen mög­lich sein. Für grö­ße­re Woh­nungs­bau­vor­ha­ben soll das voll­stän­di­ge Pla­nungs­ver­fah­ren bei­be­hal­ten werden.“