Mechthild Heil MdB (CDU) will schnellere Baulandmobilisierung — Paragraf 13b Baugesetzbuch soll vereinfachte Bebauungspläne ermöglichen: „Wohnen im ländlichen Raum ist Ziel vieler Menschen“
Der ländliche Raum und kleinere Gemeinden sind vielfach „Wunschwohnort“ der Deutschen, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil mit Blick auf eine aktuelle Forsa-Umfrage zur Wohnsituation im Lande. „Auf die Frage nach ihrem Wunschwohnort würden 27 Prozent der Bundesbürger am liebsten im ländlichen Raum in einer Gemeinde mit bis zu 5.000 Einwohnern wohnen. 21 Prozent bevorzugen eine Kleinstadt mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern,“ so die CDU-Parlamanteraierin. Sie sieht damit bei fast der Hälfte der Mneschen in Deutschland ein klares Votum für den ländlichen Raum, zu dem auch der Wahlkreis Ahrweiler/Mayen zählt. „Eigenheimverbote anderer Parteien oder eine Politik nur für die größeren Städte erhalten damit eine klare Abfuhr.“
Mechthild Heil ist auch Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bauen und will nicht zuletzt aus dieser Funktion heraus im Rahmen der laufenden Beratungen eines entsprechenden Gesetzentwurfs die Mobilisierung von Bauland schneller voran bringen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden sollen, so die Abgeordnete. Hintergrund ist der weiterhin bestehende hohe Bedarf an neuen Wohnungen, der zügig gedeckt werden soll, natürlich auch ergänzend durch städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung. Kernpunkt der angestrebten Regelungen ist die erneute Aktivierung des Paragrafen 13b des Baugesetzbuches, der planungsbeschleunigende Maßnahmen enthält. Über die Anwendung der Regelung würden die Kommunen vor Ort entscheiden. Davon unberührt bliebe wie bisher der gesetzliche Vorrang der Innenentwicklung, den die Kommunen auch bei einer Verlängerung von 13b BauGB zu beachten haben.
Der geringe Umfang entsprechender Flächen von jeweils maximal 10.000 Quadratmetern sowie die vorgeschriebene Nutzung für Wohnbebauung sprechen für ein Wiederaufgreifen der 13b-Planungsbeschleunigung. Die Umweltbelange sind hier im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abzuwägen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete dazu: „Es soll gerade jungen Familien in ländlichen Räumen die Möglichkeit gegeben werden, sich vor Ort Wohneigentum aufzubauen. Dafür muss bei fehlendem Angebot an Flächen in bereits bebauten Siedlungsbereichen auch die zügige Inanspruchnahme neuer Bauflächen möglich sein. Für größere Wohnungsbauvorhaben soll das vollständige Planungsverfahren beibehalten werden.“