Mechthild Heil MdB (CDU) zum Vorhaben „Ultranet“ in ihrem Wahlkreis: „Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen sind für eine Genehmigung ausschlaggebend“
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil hat die jüngsten Aktivitäten zum Bau einer “Ultranet-Trasse” im Planungsabschnitt von Rommerskirchen bis Weißenthurm zum Anlass einer Anfrage bei der zuständigen Bundesnetzagentur genommen. Im Rahmen der Beantwortung erfuhr die Parlamentarierin insbesondere, dass die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen sowie auf Natur und Landschaft für die Genehmigung ausschlaggebend sind.
Mechthild Heil führt dazu aus: „Es wird eine detaillierte Umweltprüfung durchgeführt, in der alle maßgeblichen Schutzgüter betrachtet werden. Bezogen auf den Menschen spielt insbesondere der Immissionsschutz für die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde eine ganz wichtige Rolle. Dabei wird die Einhaltung der geltenden Grenz- und Richtwerte im Hinblick auf elektromagnetische Felder und Geräusche sorgfältig geprüft. Ergibt die Prüfung beispielsweise, dass die verbindlichen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung für elektrische und magnetische Felder oder die Vorgaben hinsichtlich Geräuschimmissionen nicht eingehalten werden können, ist der Trassenkorridor nicht genehmigungsfähig. Ohne diesbezügliche fundierte Nachweise des Vorhabenträgers kann und wird eine Genehmigung des Vorhabens nicht erfolgen.“
Zum Verfahrensstand erfuhr Mechthild Heil, dass seit Ende 20215 der Antrag des Unternehmens Amprion auf Bundesfachplanung nach Netzausbaubeschleunigungsgesetz begonnen hat. Im Anschluss an eine Antragskonferenz in Siegburg im April 2016 hat die Bundesnetzagentur dann einen Untersuchungsrahmen festgelegt, auf dessen Basis Amprion erweiterte Antragsunterlagen zu erstellen hatte. Dies sind die Unterlagen, die derzeit öffentlich ausliegen. Nachdem die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit der Unterlagen festgestellt hatte, waren diese von Mitte Februar bis Mitte März 2020 für jedermann zur Einsichtnahme an verschiedenen Stellen im Planungsgebiet öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit hat im Anschluss an die Auslegung noch einen weiteren Monat, also bis zum 16.04.2020, Gelegenheit, zu dieser Planung Stellung zu nehmen bzw. Einwendungen zu erheben. Dementsprechend hat natürlich auch jeder Bürger die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen. In Rheinland-Pfalz hat die Bundesnetzagentur die Behörden bis zur Ebene der Verbandsgemeindeverwaltungen beteiligt. Die Verbandsgemeindeverwaltungen wiederum bündeln und vertreten in diesem Zuge die Interessen der ihnen angehörenden Ortsgemeinden.
Mechthild Heil führt weiter aus, dass sich an diese Beteiligungsphase sich noch nicht unmittelbar die Entscheidung der Bundesnetzagentur anschließt. Stattdessen wird die Bundesnetzagentur zunächst die eingegangenen Einwendungen und Hinweise sichten und diese anschließend in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und dem Vorhabenträger erörtern. Erst nach diesem Erörterungstermin wird die Bundesnetzagentur in der Bundesfachplanungsentscheidung den Korridor, also den etwa 1.000 Meter breiten Gebietsstreifen, in dem später die Stromleitung verlaufen wird, festlegen. Die Christdemokratin betont, dass damit in umfassender Weise ein Einbindung der Kommunen sowie aller Bürgerinnen und Bürger gewährleitet wird.
Zum Hintergrund: Ultranet ist die neue Gleichstromverbindung zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Rund 2.000 Megawatt elektrische Leistung kann die etwa 340 Kilometer lange Leitung übertragen. Erstmals wird dabei Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt auf denselben, schon vorhandenen Masten übertragen. Für die Aufgabe, Strom aus regenerativer Erzeugung aus dem erzeugungsstarken Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden zu leiten, wird die Ultranet-Trasse benötigt.