Mechthild Heil MdB (CDU) freut sich über viele Zusagen im Jahr 2019: „Baukindergeld wird in der Region gut angenommen“
„Ich freue mich, dass das Baukindergeld so ein großer Erfolg ist. Als CDU konnten wir mit der Einführung der Förderung im Jahr 2018 ein Wahlversprechen einlösen und helfen so jungen Familien ganz konkret, ihre Träume von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen,‘‘ so äußert sich jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Wohnen, Mechthild Heil.
Die Anzahl der Zusagen zum Baukindergeld lagen 2019 bei 254 im Landkreis Ahrweiler und 405 im Landkreis Mayen-Koblenz. Die gemeinsame Fördersumme für beide Kreise beträgt 13,5 Millionen Euro. Bundesweit wurden im Gesamtzeitraum bereits 185.000 Förderzusagen mit einem Fördervolumen von knapp 4 Milliarden Euro erteilt. Etwa 60 Prozent der Antragsteller hatten dabei ein Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro, bei 2 Kindern 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.
Anträge zur Vergabe von Baukindergeld müssen bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich online gestellt werden. Nähere Informationen dazu gibt die KfW unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/