Wahlkreiskommission will erneut die Verbandsgemeinde Adenau aus dem Bundestagswahlkreis 198 – Ahrweiler — herauslösen: CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil spricht sich gegen den Vorschlag aus
Wie jetzt verlautete, will die sogenannte „Wahlkreiskommission“ bei der nächsten Bundestagwahl die Verbandsgemeinde Adenau aus dem Bundestagswahlkreis 198 – Ahrweiler — dem benachbarten Wahlkreis 202 – Bitburg – zuschlagen. Dies erfuhr jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil, nachdem Landesinnenminister Roger Lewentz die rheinland-pfälzischen Parteivorsitzenden darüber informiert hatte. Heil hat daraufhin jetzt die CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner um Unterstützung gebeten, dass dieser Vorschlag nicht weiter verfolgt werden soll. Begründet wird die Initiative damit, dass Bitburg mit 20,2 Prozent unter der Durchschnittsgröße aller Wahlkreise, gemessen an der Bevölkerung, liegt. Auch Ahrweiler selbst liegt aber jetzt bereits 6,4 Prozent unter dem Durchschnitt.
Mechthild Heil erklärt hierzu: „Aus Sicht des Bundestagswahlkreises 198, Ahrweiler, wäre es nicht angemessen, einzig die Verbandsgemeinde Adenau aus dem Kreis Ahrweiler herauszubrechen und dem Nachbarwahlkreis Bitburg zuzuordnen. Dies widerspräche den „politischen“ Grenzen, die der Landkreis auf der kommunalen Ebene vorgibt. Auch der Landtagswahlkreis Ahrweiler (Adenau, Altenahr, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Grafschaft) und damit die landespolitische Ebene würde hier willkürlich zerschnitten. Unter dem Strich hat der Bundestagswahlkreis 198 bereits jetzt unterdurchschnittlich wenige Einwohner; es erscheint wenig sinnhaft, aus solchen Wahlkreisen noch Gebietskörperschaften herauszubrechen. Ich halte die vorgeschlagene Ausgliederung der Verbandsgemeinde Adenau aus dem Wahlkreis Ahrweiler daher für inakzeptabel.“
Unterstützung erhält die Parlamentarierin auch von der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Deutschen Bundestag, die sich am Montag mit dieser Frage befasst hat. Die Position von Mechthild Heil wird hier explizit übernommen. Weiter heißt es aus der Beratung, dass aus Sicht des Wahlkreises 202 Bitburg die Umsetzung der Verbandsgemeinde Adenau ebenfalls nicht zielführend sei. Mit der Umsetzung bestünde dieser Wahlkreis aus insgesamt vier Landkreisen. Eine solche Vergrößerung bringe umfangreiche Veränderungen auch im Hinblick auf politische Gegebenheiten mit sich. Das letzte Wort hat in dieser Sache aber der Bundesgesetzgeber, also die Bundestagsabgeordneten selbst. Die Einteilung der Wahlkreise wird nämlich im Bundeswahlgesetz geregelt.
Zum Hintergrund: Der Bundespräsident ernennt eine ständige Wahlkreiskommission. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern. Die Wahlkreiskommission hat die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält.