14. Sep­tem­ber 2018

Wahlkreiskommission will erneut die Verbandsgemeinde Adenau aus dem Bundestagswahlkreis 198 – Ahrweiler — herauslösen: CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil spricht sich gegen den Vorschlag aus

Wie jetzt ver­lau­te­te, will die soge­nann­te „Wahl­kreis­kom­mis­si­on“ bei der nächs­ten Bun­des­tag­wahl die Verbands­gemeinde Ade­nau aus dem Bundestags­wahlkreis 198 – Ahr­wei­ler — dem benach­bar­ten Wahl­kreis 202 – Bit­burg – zuschla­gen. Dies erfuhr jetzt die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil, nach­dem Lan­des­in­nen­mi­nis­ter Roger Lew­entz die rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Par­tei­vor­sit­zen­den dar­über infor­miert hat­te. Heil hat dar­auf­hin jetzt die CDU-Lan­­des­­­vor­­­si­t­­zen­­de Julia Klöck­ner um Unter­stüt­zung gebe­ten, dass die­ser Vor­schlag nicht wei­ter ver­folgt wer­den soll. Begrün­det wird die Initia­ti­ve damit, dass Bit­burg mit 20,2 Pro­zent unter der Durch­schnitts­grö­ße aller Wahl­krei­se, gemes­sen an der Bevöl­ke­rung, liegt. Auch Ahr­wei­ler selbst liegt aber jetzt bereits 6,4 Pro­zent unter dem Durchschnitt.
Mecht­hild Heil erklärt hier­zu: „Aus Sicht des Bun­des­tags­wahl­krei­ses 198, Ahr­wei­ler, wäre es nicht ange­mes­sen, ein­zig die Ver­bands­ge­mein­de Ade­nau aus dem Kreis Ahr­wei­ler her­aus­zu­bre­chen und dem Nach­bar­wahl­kreis Bit­burg zuzu­ord­nen. Dies wider­sprä­che den „poli­ti­schen“ Gren­zen, die der Land­kreis auf der kom­mu­na­len Ebe­ne vor­gibt. Auch der Land­tags­wahl­kreis Ahr­wei­ler (Ade­nau, Alte­n­ahr, Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler, Graf­schaft) und damit die lan­des­po­li­ti­sche Ebe­ne wür­de hier will­kür­lich zer­schnit­ten. Unter dem Strich hat der Bun­des­tags­wahl­kreis 198 bereits jetzt unter­durch­schnitt­lich weni­ge Ein­woh­ner; es erscheint wenig sinn­haft, aus sol­chen Wahl­krei­sen noch Gebiets­kör­per­schaf­ten her­aus­zu­bre­chen. Ich hal­te die vor­ge­schla­ge­ne Aus­glie­de­rung der Ver­bands­ge­mein­de Ade­nau aus dem Wahl­kreis Ahr­wei­ler daher für inakzeptabel.“
Unter­stüt­zung erhält die Par­la­men­ta­rie­rin auch von der CDU-Lan­­des­­grup­­pe Rhein­­land-Pfalz im Deut­schen Bun­des­tag, die sich am Mon­tag mit die­ser Fra­ge befasst hat. Die Posi­ti­on von Mecht­hild Heil wird hier expli­zit über­nom­men. Wei­ter heißt es aus der Bera­tung, dass aus Sicht des Wahl­krei­ses 202 Bit­burg die Umset­zung der Verbands­gemeinde Ade­nau eben­falls nicht ziel­füh­rend sei. Mit der Umset­zung bestün­de die­ser Wahl­kreis aus ins­ge­samt vier Land­krei­sen. Eine sol­che Ver­grö­ße­rung brin­ge umfang­rei­che Ver­än­de­run­gen auch im Hin­blick auf poli­ti­sche Gege­ben­hei­ten mit sich. Das letz­te Wort hat in die­ser Sache aber der Bun­des­ge­setz­ge­ber, also die Bundestags­abgeordneten selbst. Die Ein­tei­lung der Wahl­krei­se wird näm­lich im Bun­des­wahl­ge­setz geregelt.
Zum Hin­ter­grund: Der Bun­des­prä­si­dent ernennt eine stän­di­ge Wahl­kreis­kom­mis­si­on. Sie besteht aus dem Prä­si­den­ten des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes, einem Rich­ter des Bundes­verwaltungsgerichts und fünf wei­te­ren Mit­glie­dern. Die Wahl­kreis­kom­mis­si­on hat die Auf­ga­be, über Ände­run­gen der Bevöl­ke­rungs­zah­len im Wahl­ge­biet zu berich­ten und dar­zu­le­gen, ob und wel­che Ände­run­gen der Wahl­kreis­ein­tei­lung sie im Hin­blick dar­auf für erfor­der­lich hält.