Nachhaltige Entwicklung nicht im Alleingang
Am gestrigen Mittwochabend hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung einer EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beraten. Hierzu können Sie die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild Heil wie folgt zitieren:
„Bei der Produktion von Textilien muss sich noch vieles verbessern, bevor wir von fairen Produktionsbedingungen sprechen können. Die Grünen aber wollen ein Bürokratiemonster schaffen, wenn sie mit ihrem Antrag überbordende Transparenzpflichten fordern. Das würde gerade kleine und mittlere Unternehmen überfordern und sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. Eine nachhaltige, positive Entwicklung kann nicht im Alleingang, sondern nur unter Einbeziehung aller Akteure erreicht werden. Darauf ist das Bündnis für nachhaltige Textilien ausgerichtet, in dem Unternehmen, NGOs, Gewerkschaften, Standardorganisationen und Verbände gemeinsam mit der Bundesregierung das Ziel verfolgen, die sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedingungen entlang der Lieferkette zu verbessern. Dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess entlang der Produktionskette ist der Schlüssel für eine nachhaltige Entwicklung.“