4. Sep­tem­ber 2014

Mechthild Heil begrüßt Möglichkeit, Führungszeugnis von zu Hause zu beantragen — Behörde wagt sich ins Neuland — Führungszeugnis im Internet beantragen

Seit 1. Sep­tem­ber 2014 ist es mög­lich, ein Füh­rungs­zeug­nis auch online zu bean­tra­gen und zwar über die Inter­net­sei­te des Bun­des­amts für Jus­tiz. Die­ses neue Ver­fah­ren ist für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger seit Anfang Sep­tem­ber zugäng­lich. Die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mecht­hild Heil begrüßt die­se Mög­lich­keit: ”Damit kann das Füh­rungs­zeug­nis bequem von zu Hau­se und zuje­der Zeit ange­for­dert wer­den. Lan­ges War­ten im Bür­ger­amt ist damit nicht mehr nötig.” Dass jeder frü­her oder spä­ter ein Füh­rungs­zeug­nis braucht, ist abzusehen,sei es bei einer Bewer­bung für einen Arbeits­platz, ehren­amt­li­che Jugend­ar­beit oder vor der Auf­nah­me eines Gewer­bes. Wie auch bei der Bean­tra­gung in einem Bür­ger­amt dau­ert es etwa ein bis zwei Wochen, bis das Füh­rungs­zeug­nis im Brief­kas­ten lan­det. Vor­aus­set­zung dafür ist ledig­lich ein neu­er elek­tro­ni­scher Per­so­nal­aus­weis, der für die Online-Aus­­­weis­­fun­k­­ti­on frei­ge­schal­tet sein muss und ein pas­sen­des Kar­ten­le­se­ge­rät. ”Die Behör­den wagen den Schritt ins Neu­land”, schmun­zelt die Abge­ord­ne­te. Hin­ter­grund: Am 13. Juni 2013 hat der Bun­des­tag in 2./3. Lesung den Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Bun­des­zen­tral­re­gis­ter­ge­set­zes und ande­rer regis­ter­recht­li­cher Vor­schrif­ten zum Zwe­cke der Zulas­sung der elek­tro­ni­schen Antrag­stel­lung bei Ertei­lung einer Regis­ter­aus­kunft beschlos­sen. Dar­in inbe­grif­fen war auch, die Mög­lich­keit ein Füh­rungs­zeug­nis elek­tro­nisch bean­tra­gen zu kön­nen und nicht wie bis­her, nur bei der zustän­di­gen ört­li­chen Behörde.