Einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst ist zu begrüßen — Uber stellt sich mit seinem Geschäftsgebaren über den Rechtsstaat
Zur Erklärung des Fahrdienstleisters Uber, sich über die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt hinwegzusetzen, erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil: Mit seiner öffentlichen Ankündigung, sich über die einstweilige Verfügung hinwegzusetzen und sein Vermittlungsgeschäft einfach weiterzubetreiben, stellt sich der private Fahrdienstleister Uber gegen den Rechtsstaat. Damit entkräftet Uber den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs nicht, sondern disqualifiziert sich und sein Geschäftsmodell endgültig.Personenbeförderung durch Fahrer ohne Lizenz und Sachkundenachweis sowie dem entsprechenden Versicherungsschutz stellt ein hohes Risiko für die Fahrgäste dar. Damit kann das scheinbar so günstige Angebot von Uber den Verbraucher sehr schnell teuer zu stehen kommen. Nachdem die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache gegen Uber vorliegt, werden wir prüfen, welche gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen, um solchen Geschäftsmodellen, die den Wettbewerb verzerren, Risiken für den Verbraucher schaffen und soziale Standards umgehen, wirksam zu begegnen.Hintergrund: Das Landgericht Frankfurt hatte die weitere Vermittlung von privaten Fahrdienstleistungen über die amerikanische Smartphone-App Uber bis zur Klärung des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs mit einstweiliger Verfügung untersagt. Uber hatte daraufhin öffentlich angekündigt, sich über die einstweilige Verfügung hinwegzusetzen und sein Vermittlungsgeschäft einfach weiter zu betreiben.