27. Mai 2014

Heil/Heveling: Meilenstein für den individuellen Rechtsschutz im Internet — Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weist auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat am gest­ri­gen Mitt­woch geur­teilt, dass Such­ma­schi­nen Links löschen müs­sen, wenn die­se gegen Per­sön­lich­keits­rech­te ver­sto­ßen. Dazu erklä­ren die Ver­brauch­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil, und der Bericht­erstat­ter für Inter­net­recht, Ans­gar Heve­ling: „Wir begrü­ßen die Ent­schei­dung des EuGH, weil sie das Recht auf Selbst­be­stim­mung über die eige­nen Daten stärkt. Der EuGH hat klar­ge­stellt, dass Such­ma­schi­nen­be­trei­ber für die Ein­trä­ge ver­ant­wort­lich sind und sie sich nicht hin­ter ihren Algo­rith­men ver­ste­cken dür­fen. Das ist ein Mei­len­stein für den indi­vi­du­el­len Rechts­schutz im Inter­net. Jetzt müs­sen aber schnellst­mög­lich die gesetz­ge­be­ri­schen Fol­ge­run­gen aus dem Urteil gezo­gen wer­den, damit die Ver­brau­cher die­ses Recht auch tat­säch­lich durch­set­zen kön­nen und kei­nen lan­gen Rechts­weg gehen müs­sen. Das Urteil bedeu­tet aber kein gene­rel­les ‚Recht auf Ver­ges­sen‘. Denn die Ver­brau­cher haben Anspruch dar­auf, dass Links gelöscht wer­den, nicht aber die Ein­trä­ge zunächst nur einen selbst. Wir set­zen uns des­halb dafür ein, dass die­ses Recht auf Ver­ges­sen als Teil des digi­ta­len Ord­nungs­rah­mens gesetz­lich kon­kre­ti­siert wird.“