Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt Ende der Übergangsregelung für Warteschleifen — Warteschleifen ab sofort kostenlos
Ab Samstag sind Warteschleifen bei Sonderrufnummern für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil MdB: „Warteschleifen sind ab dem 1. Juni grundsätzlich kostenlos. Der Verbraucher zahlt bei Sonderrufnummern nur noch, wenn sein Anruf auch tatsächlich bearbeitet wird. Vereinzelt wurden Verbraucher bewusst in teuren Warteschleifen gehalten und mussten so viel Geld für keine Leistung zahlen. Dem haben wir mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes einen Riegel vorgeschoben. Die Neuregelung zu den Warteschleifen war bereits im letzten Jahr in Kraft getreten, seitdem galt eine Übergangsregelung, in der die ersten zwei Minuten eines Anrufs auf einer Sonderrufnummer kostenlos sein mussten – unabhängig davon, ob der Anrufer in dieser Zeit warten musste oder nicht.Warteschliefen können weiterhin kostenpflichtig sein, wenn: ein Anruf aus dem Festnetz kommt, denn dann gilt weiterhin der Ortstarif. Bei Sonderrufnummern, wenn ein Festpreis vorgesehen ist und bei Anrufen mit dem Handy. Für Letzteres sind die ersten 30 Sekunden generell kostenlos. Nachgelagerte Warteschleifen bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz sind von nun an verboten. Die Verbraucher müssen zudem informiert werden, wie lange sie voraussichtlich in der Warteschleife warten müssen. Die Betreiber, die diesen Vorgaben nicht Folge leisten, können von der Bundesnetzagentur mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro belegt werden.Mit der Neuregelung zu den Warteschleifen sorgen wir dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser vor unseriösen Geschäftspraktiken und Abzocke geschützt werden.“