Mechthild Heil MdB (CDU) kritisiert Peer Steinbrück (SPD) zu dessen Äußerungen zum Bonn-Berlin-Gesetz — „Glatter Fehlstart des Kandidaten auch in der Region Bonn“
Als „glatten Fehlstart auch in der Region Bonn“ bezeichnete die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil die jüngsten Äußerungen von Peer Steinbrück. Der frisch gekürte SPD-Kanzlerkandidat hatte jetzt vorgeschlagen, die Bundesministerien alle nach Berlin zu verlegen. „Dies widerspricht den Buchstaben und dem Geist des Bonn-Berlin-Gesetzes“, so Mechthild Heil dazu. „Die knappe Zustimmung des Deutschen Bundestags zum Umzug nach Berlin im Jahr 1991 war nur möglich, weil der Region Bonn damals eine faire Arbeitsteilung zugesagt worden ist. Es gibt auch heute keinen Grund, daran zu rütteln!“ Heil weist darauf hin, dass zuletzt im November 2012 im Deutschen Bundestages der Antrag der Linken bezüglich eines ”Beendigungsgesetzes zum Berlin/Bonn-Gesetz” beraten und abgestimmt wurde. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP habe gegen diesen Antrag gestimmt und sich damit für die Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes und zur Beibehaltung der fairen und gerechten Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin ausgesprochen. Erstaunlicherweise hat sich die SPD im Deutschen Bundestag bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten, so Mechthild Heil. „Offensichtlich wollte man sich bei den Sozialdemokraten bereits im Vorgriff auf mögliche Vorhaben einer rot-grünen Bundesregierung allen Türen offen halten“, betont Mechthild Heil. Die Christ-demokratin betont, dass es in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP heißt: ”Wir bekennen uns zum Bonn-Berlin-Gesetz.” Ein solch klares Wort auch von Peer Steinbrück zu erwarten, sei wohl zu viel verlangt.Die CDU-Parlamentarierin spricht sich ausdrücklich für einen verlässlichen Umgang mit geltendem Recht aus: „Als 1991 die Hauptstadtentscheidung auf Berlin fiel, erhielten die Menschen unserer Region feste Zusagen für den Verbleib von Dienstposten und Dienstsitzen. Auf geltendes Recht muss Verlass sein und daher setzen wir uns für den Erhalt und die Einhaltung des Bonn-Berlin-Gesetzes ein. Die starke Präsenz der Bundesministerien und anderer Bundesinstitutionen in der Bundesstadt Bonn muss auch in Zukunft Bestand haben.“ Dies gelte auch für viele Menschen in ihrem Wahlkreis, die in ihrer beruflichen Existenz hiervon abhängig seien.