24. April 2012

Mechthild Heil MdB (CDU): „Schienenbonus ist nicht mehr zeitgemäß“ — Für Bahnlärm gelten zukünftig keinen höheren Lärmgrenzwerte mehr

Das Par­la­ment hat die Abschaf­fung des so genann­ten „Schie­nen­bo­nus“ beschlos­sen. Dies teilt jetzt Mecht­hild Heil, CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te und Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on mit. Bis­lang bestand für den Schie­nen­ver­kehr seit 1990 eine Son­der­re­ge­lung, wonach die zuläs­si­ge Gren­ze des Bahn­lärms 5 Dezi­bel über dem des Stra­ßen­ver­kehrs lag; die­se „Ver­güns­ti­gung“ wird jetzt besei­tigt. Die Christ­de­mo­kra­tin begrüßt auch ange­sichts der mas­si­ven Lärm­be­ein­träch­ti­gung durch den Güter­bahn­ver­kehr auf der Rhein­tal­stre­cke in ihrem Wahl­kreis den Beschluss. „Die­se Son­der­re­ge­lung ist nicht mehr zeit­ge­mäß. Lärm ist erwie­se­ner­ma­ßen gesund­heits­schä­di­gend. Des­halb soll­te Bahn­lärm nicht anders bewer­tet wer­den als der des Indi­vi­du­al­ver­kehrs. Die Ent­schei­dung der CDU ist not­wen­dig und richtig.“Das Güter­ver­kehrs­auf­kom­men sei in den letz­ten Jah­ren stark ange­stie­gen und wer­de wei­ter zuneh­men, so Heil. Damit hat sich auch die gesund­heit­li­che Belas­tung durch den Bahn­lärm erhöht, was unter ande­rem zu Demons­tra­tio­nen in Rhein­­land-Pfalz geführt hat. Die Bun­des­re­gie­rung hat­te bereits im Koali­ti­ons­ver­trag eine stu­fen­wei­se Abschaf­fung der Bahn­pri­vi­le­gi­en beschlos­sen. „Die Maß­nah­me ist ein not­wen­di­ger ers­ter Schritt. Die Lärm­be­läs­ti­gung muss aber noch wei­ter redu­ziert wer­den. Neue lei­se­re Brem­sen und Lärm­schutz­wän­de müs­sen stär­ker als bis­her ein­ge­setzt wer­den. Die Rot-Grü­­ne Lan­des­re­gie­rung hat es bis­her nicht geschafft, die Bür­ger vor dem Lärm zu schüt­zen“, so Mecht­hild Heil abschließend.